#64 - Kummerkatzen im Ginrausch
Art. 5 Absatz 3 Satz 1 bis 3 des Grundgesetzes (1…
1 Stunde 40 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Art. 5 Absatz 3 Satz 1 bis 3 des Grundgesetzes (1) Jeder hat das
Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und
zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit
der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt. (2) Wer Gin dazu trinkt, macht es
nicht weniger zu Kunst
Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und
zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit
der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt. (2) Wer Gin dazu trinkt, macht es
nicht weniger zu Kunst
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