Welche Gewinnermittlungsart gilt für Existenzgründer?
4 Minuten
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Beschreibung
vor 9 Monaten
Herzlich willkommen zu einer weiteren Folge unseres Podcasts.
Mein Name ist Ingo Wupperfeld, ich bin Unternehmensberater und
BWL-Trainer, und heute werden wir uns mit der Frage
auseinandersetzen: "Welche Gewinnermittlungsart gilt für
Existenzgründer?"
Diese Frage ist entscheidend für den Start eines jeden
Unternehmens, und wir werden uns in den nächsten Minuten
eingehend damit befassen.
Existenzgründer haben ggf. die Möglichkeit, zwischen
verschiedenen Gewinnermittlungsarten zu wählen.
Eine gängige Option ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Diese
Methode ist besonders attraktiv, da sie eine einfache und
transparente Erfassung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben
ermöglicht. Für viele Gründer ist dies eine praktikable Lösung,
weil sie halt einfacher ist.
Allerdings gibt es gewisse Einschränkungen, welche Unternehmen
eine Einnahme-Überschuss-Rechnung machen dürfen und welche nicht.
Freiberufler – das sind Rechtsanwälte, Ärzte, Steuerberater,
Apotheker und noch andere - dürfen sie immer machen, unabhängig
von Ihren Umsätzen oder Gewinnen. Alle anderen Kleinunternehmer –
also Einzelunternehmer, GbR’s oder im Handelsregister
eingetragene Kaufleute – dürfen die Einnahme-Überschuss-Rechnung
machen, sofern der Umsatz nicht über 600.000 € und der Gewinn
nicht die Grenze von 60.000 € übersteigt. Ansonsten müssen sie
die sogenannte doppelte Buchführung machen, wo auch bilanziert
werden muss.
Alle anderen Unternehmen, also Personengesellschaften wie eine KG
oder eine OhG und erst recht die Kapitalgesellschaften wie eine
GmbH oder eine Aktiengesellschaft – sind zur Bilanzierung
verpflichtet.
Die Bilanzierung ist etwas umfassender als die
Einnahme-Überschuss-Rechnung, denn hier werden die Gewinne über
Erträge und Aufwendungen ermittelt und es muss am Jahresende eine
Bilanz erstellt werden. Diese detailliertere Methode erlaubt eine
umfassendere Analyse, was aber auch von Vorteil sein kann.
Im Gegensatz zur Einnahme-Überschuss-Rechnung gibt es bei der
Bilanzierung keine Einschränkungen. Also es könnten auch
Kleinunternehmer eine Bilanzierung durchführen, wenn sie es
wollten.
Wichtig ist, dass Existenzgründer sich bewusst für die Methode
entscheiden, die am besten zu ihrer Geschäftstätigkeit und den
individuellen Bedürfnissen passt.
Und wenn Ihnen diese Podcast-Folge hier gefallen hat und Sie
vielleicht Existenzgründer sind und sich im Kaufmännischen nicht
so zurechtfinden, dann kommen Sie doch einfach mal in meine
kostenlose Infoveranstaltung, die ich jeden ersten Dienstag im
Monat um 17:30 Uhr abhalte. Sie können sich unter der
Internetadresse www.perspektive-existenzgruender.de anmelden.
Ich freue mich, Sie dort begrüßen zu können.
So, und das war es auch schon wieder für heute. Bis zum nächsten
Mal.
Ihr Ingo Wupperfeld
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