Warum Existenzgründer ihren Stundensatz nicht mit dem früheren Gehalt vergleichen können

Warum Existenzgründer ihren Stundensatz nicht mit dem früheren Gehalt vergleichen können

7 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr

Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Podcast-Folge.


Mein Name ist Ingo Wupperfeld. Ich bin Unternehmensberater und
BWL-Trainer und heute wird es darum gehen, inwiefern
Existenz­gründer ihren Stundensatz mit dem Stundenlohn bzw. dem
Gehalt vergleichen können.


Ja, es ist mir jetzt schon ein paarmal aufgefallen, dass
Existenzgründer ihren Tages- oder Stundensatz sehr niedrig
ansetzen, weil sie sich wahrscheinlich nicht so recht trauen,
einen höheren Satz zu nehmen. Aber woran liegt das?


Also ich vermute, dass man sich am Stundenlohn oder eben dem
Gehalt orientiert, dass sie früher bezogen haben und dies dann
zum Maßstab nehmen.


Also nehmen wir ein Beispiel: Angenommen, man hat früher ein
Gehalt von 4.000 € brutto verdient und man verteilt das jetzt auf
20 Arbeitstage, dann bedeutet das, dass man 200 € am Tag verdient
hat.


Und daran orientiert man sich jetzt, schlägt vielleicht auch noch
etwas drauf, weil man ja den Arbeitgeberanteil an
Sozialversicherung auch noch zahlen muss. Aber reicht das?


Also ich würde sagen, dass das Gehalt oder auch der Lohn
überhaupt kein Maßstab sein kann, weil man schlicht und einfach
zahlreiche Faktoren außer Acht lässt, die es zu berücksichtigen
gilt.


Dann aber zahlt der Arbeitgeber noch
Berufsgenossenschaftsbeiträge, das ist die gesetzliche
Unfallversicherung, die man als Arbeitgeber alleine zu tragen hat
und wo sich der Arbeitnehmer nicht beteiligt.


Und dann kommen auch noch weitere Personalkosten dazu, die der
Arbeitgeber tragen muss, ohne dass sich das in irgendeiner Form
im Gehalt widerspiegelt: Man denke an die Kosten des
Arbeitsplatzes zum Beispiel, also Werkzeug oder einen
Schreibtisch, einen Computer, eventuell auch Berufskleidung wie
Schutzanzüge oder ähnliches, Fortbildungskosten, Reisekosten um
hier einiges zu nennen.


Und außerdem gibt es ja auch noch andere Betriebskosten, die mit
den Personalkosten nichts zu tun haben und die ja auch gedeckt
werden müssen, also Versicherungen, Miete oder auch
Abschreibungen.


Und wenn jetzt auch noch hinzu kommt, dass man auch noch abfedern
muss, dass man ein schwankendes Einkommen hat, dann kann man dies
erst recht nicht vergleichen.


Wir erinnern uns noch einmal kurz: die 200 € waren der Verdienst
des Angestellten pro Tag, wobei man hier aber berücksichtigen
muss, dass diesem Angestellte allerdings diese 200 € jeden Tag
gesichert sind, und das sogar in Zeiten, wenn er fehlt, also an
Krankheitstagen oder auch im Urlaub.


Und eben das ist beim Existenzgründer anders. Der wird eben kein
Geld verdienen, wenn er krank wird oder in Urlaub fahren möchte
und muss dies entsprechend abfedern.


Und dann muss man eben auch noch berücksichtigen, dass die
Auftragslage unterschiedlich sein kann und ggf. kann es auch
sein, dass man saisonabhängig ist, und das ist nicht selten. Man
denke beispielsweise an die Gastronomie, oder an die Reise- und
Tourismusbranche, ggf. hat man auch im Einzelhandel oder auch im
Handwerk Saisoneinflüsse. Und das muss mit Tages- oder
Stundensätzen alles abgefedert werden.


Ja, aber was macht man denn jetzt als Existenzgründer, wenn man
sich eben nicht am früheren Gehalt oder Lohn orientieren und so
seine Stundensätze kalkulieren kann und man jetzt nicht weiter
weiß?


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Strategiegespräch mit mir ein. Ich freue mich, Sie
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