Die Novellierung des Kommunalen Selbstverwaltungsgesetzes im Saarland - Nico Ackermann
24 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Im Dezember 2020 hat der Saarländische Landtag eine
Gesetzesänderung zum Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz (KSVG)
verabschiedet. Mit der aktuellen Änderung des KSVG wurden u.a.
mehrere Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. So wurde eine
Möglichkeit geschaffen, die es Bürgermeisterinnen und
Bürgermeistern erlaubt, aus wichtigem Grund vorzeitig in den
Ruhestand zu treten (um etwa Konstellationen wie nach der
LoveParade-Katastrophe in Duisburg zu vermeiden). Daneben wurde
erstmals die Möglichkeit zu Ton- und Bildübertragungen von
Ratssitzungen unter bestimmten Bedingungen geschaffen. Weiterhin
wird es den Stadt- und Gemeinderäten künftig freigestellt, ihre
Größe für die Folgeperiode zu reduzieren, um auch bei
zurückgehenden Bewerberzahlen handlungsfähig zu bleiben. Das
Parlament hat zudem eine für die Praxis sehr relevante Änderung
vorgenommen, indem es die Ausschussbesetzungen künftig nicht mehr
der Absprache oder Wahl der Räte überlässt, sondern eine feste, am
Wahlergebnis orientierte Zuteilung an die Ratsgruppierungen
vorsieht, die das Spiegelbildlichkeitsprinzip zu jeder Zeit,
unveränderbar, wahren wird. Michael Scholl spricht mit Nico
Ackermann, dem Leiter der Abteilung für Kommunale Angelegenheiten
im saarländischen Ministerium für Inneres, über die Änderungen des
KSVG und deren Auswirkungen auf die Kommunen.
Gesetzesänderung zum Kommunalen Selbstverwaltungsgesetz (KSVG)
verabschiedet. Mit der aktuellen Änderung des KSVG wurden u.a.
mehrere Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. So wurde eine
Möglichkeit geschaffen, die es Bürgermeisterinnen und
Bürgermeistern erlaubt, aus wichtigem Grund vorzeitig in den
Ruhestand zu treten (um etwa Konstellationen wie nach der
LoveParade-Katastrophe in Duisburg zu vermeiden). Daneben wurde
erstmals die Möglichkeit zu Ton- und Bildübertragungen von
Ratssitzungen unter bestimmten Bedingungen geschaffen. Weiterhin
wird es den Stadt- und Gemeinderäten künftig freigestellt, ihre
Größe für die Folgeperiode zu reduzieren, um auch bei
zurückgehenden Bewerberzahlen handlungsfähig zu bleiben. Das
Parlament hat zudem eine für die Praxis sehr relevante Änderung
vorgenommen, indem es die Ausschussbesetzungen künftig nicht mehr
der Absprache oder Wahl der Räte überlässt, sondern eine feste, am
Wahlergebnis orientierte Zuteilung an die Ratsgruppierungen
vorsieht, die das Spiegelbildlichkeitsprinzip zu jeder Zeit,
unveränderbar, wahren wird. Michael Scholl spricht mit Nico
Ackermann, dem Leiter der Abteilung für Kommunale Angelegenheiten
im saarländischen Ministerium für Inneres, über die Änderungen des
KSVG und deren Auswirkungen auf die Kommunen.
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