BGB Schuldrecht BT - Folge 4: Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Grundkurs Zivilrecht II
1 Stunde 41 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Noch § 5 Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel: Begriff des
Rechtsmangels (§ 435 f BGB); Ausschluss und Begrenzung von
Gewährleistungsansprüchen: Unerhebliche Tauglichkeitsminderung,
Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers (§ 442 BGB),
Verkauf durch den Pfandgläubiger (§ 445 BGB), Vertraglicher
Ausschluss/Begrenzung
Rechtsmangels (§ 435 f BGB); Ausschluss und Begrenzung von
Gewährleistungsansprüchen: Unerhebliche Tauglichkeitsminderung,
Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers (§ 442 BGB),
Verkauf durch den Pfandgläubiger (§ 445 BGB), Vertraglicher
Ausschluss/Begrenzung
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