BGE 82 II 411 - van Gogh
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vor 2 Jahren
Paris im Jahr 1897: Die talentierte Hobby-Malerin Judith Gérard
fertigt als Erinnerungsstück eine Zweitfassung vom Bild
Selbstbildnis für Gauguin von Vincent van Gogh an. Rund zehn
Jahre später wird das von Gérard gemalte Bild in einer
renommierten Pariser Galerie als echter van Gogh verkauft. Als
der Zürcher Waffenfabrikant Emil Bührle das Werk im Jahr 1948 von
der Witwe eines renommierten van Gogh-Sammlers angeboten erhält,
erwirbt er es ohne zu zögern. Doch bald kommen erhebliche Zweifel
an der Echtheit des Bildes auf. Die Verkäuferin weigert sich
jedoch das Bild zurückzunehmen und den Kaufpreis
zurückzuerstatten. Der Fall landet vor dem Bundesgericht.
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