BGE 140 II 33 - Weihnachtsbeleuchtung

BGE 140 II 33 - Weihnachtsbeleuchtung

11 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

In einem ruhigen Einfamilienhausquartier in der Aargauer Gemeinde
Möhlin fällt ein Haus durch eine besonders üppige
Weihnachtsbeleuchtung auf. Die Hausfassaden, die Bäume und
Sträucher, der Carport und das Gewächshaus werden von Mitte
November bis anfangs Februar mit Sternen, Weihnachtsmännern und
Leuchtgirlanden geschmückt. Auch ausserhalb der Weihnachtszeit
leuchten Lichterketten und Lämpchen am Haus und im Garten des
Paars. Die Nachbarn fühlen sich durch die Weihnachts- und
Ganzjahresbeleuchtung gestört und verlangen eine Einschränkung
der Betriebszeiten. Schliesslich muss das Bundesgericht
entscheiden, wie lange die Weihnachtsbeleuchtung leuchten darf.

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