Der EGMR: letzte Hilfsinstanz bei Menschenrechtsverletzungen

Der EGMR: letzte Hilfsinstanz bei Menschenrechtsverletzungen

15 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Bis zu seiner grundlegenden Reform tagt der EGMR nur gelegentlich –
am 3.11.1998 nimmt er als Ständiger Gerichtshof für Menschenrechte
seine Arbeit auf. Von Susanne Rabsahl.

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