023 | Praxis-Tipp: Website aktuell halten | DSGVO Art. 25 | Technikgestaltung
16 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Fast jedes Unternehmen - ob klein oder groß - hat so etwas: eine
Website. Oft wird diese von Dienstleistern er- und dann online
gestellt, und da bleibt es dann dabei. Doch viele moderne
Systeme, die hinter einer Website stecken, brauchen einiges an
Wartung.
Art. 25 in der DSGVO hätte gerne, dass wir dafür sorgen, dass
auch Software-Systeme wie Websites auf dem "aktuellen Stand der
Technik" gehalten werden.
Was es dazu braucht, welche "Buzzwords" du in der Kommunikation
mit deinem Programmierer, IT-ler oder deiner Agentur brauchst,
das beleuchten wir in unserer neuen Folge von "Datenschutz ist
Ehrensache".
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Auf der Suche nach einem kostengünstigen und zuverlässigen
Wartungsangebot? Schreib uns gerne unter
kickoff@social-movies.de.
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Nützliche Hinweise und Quellen:
Art. 25 DSGVO
4 Millionen Websites von Sicherheitslücke betroffen
Wordpress-Schwachstellen 12-2018 bis 01-2019
CMS-Marktanteile, Übersicht
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Hier findest du uns:
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Herausgeber:
Fabian Scherer Werner Schmid GdbR
Sudetendeutsche Str. 55
93057 Regensburg
Ansprechpartner:
Werner Schmid
Sudetendeutsche Str. 55
93057 Regensburg
ehrensache@datenschutzhelden.eu
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Title-Track: "Creepy Halloween Hip Hop Music", Bobby Cole
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