Praxistipp: Google Analytics ohne Privacy Shield einsetzen? Aktueller Stand und Möglichkeiten
11 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Die Entscheidung des EuGH vom 16.07.2020 hat das Privacy Shield
als nicht ausreichend erklärt. Betroffen von der nicht
vorhandenen Rechtsgrundlage zur Verarbeitung personenbezogener
Dienste in Amerika sind unter anderem Anbieter wie Google
Analytics.
Viele Websitebetreiber setzen aber gerade auf dieses kostenloses
Angebot, um sich einen Überblick über das Nutzerverhalten zu
verschaffen.
In unserer 10. Folge werfen wir einen Blick darauf, welche
Möglichkeiten du jetzt hast, ob es Umsetzungsmöglichkeiten gibt
und welche Alternativen für dich in Frage kommen könnten.
#datenschutz #privacyshield #googleanalytics
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Du suchst nach einer schnellen und praktikablen Lösung? Schau dir
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Quellen und Infos:
Datenschutzhelden Newsletter
EU-Standartvertragsklauseln I | EU-Standartvertragsklauseln
II
Pressemitteilung EuGH "Urteil des Gerichtshofs C-311/18
DSGVO-konforme Softwarealternativen
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Hier findest du uns:
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Herausgeber:
Fabian Scherer Werner Schmid GdbR
Sudetendeutsche Str. 5593057 Regensburg
Ansprechpartner:
Werner Schmid
Sudetendeutsche Str. 55
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ehrensache@datenschutzhelden.eu
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Title-Track: "Voodoo", Sean Fischer
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