14 Recht am eigenen Bild (DSGVO + KUG) Teil1: Die Grundlagen
15 Minuten
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Der Digitalrecht - und Datenschutz-Podcast mit Rechtsanwalt Henning Koch.
Beschreibung
vor 2 Jahren
Das Recht am eigenen Bild gehört zu dem streng geschützten
Persönlichkeitsrecht. Aus rechtlicher Sicht muss unterschieden
werden zwischen dem Anfertigen und dem Veröffentlichen von Fotos
von Personen. Für den Bereich des Anfertigens sind die Vorschriften
der DSGVO zu berücksichtigen. Für den Bereich des Veröffentlichens
gilt das (auch) Kunsturheberrechtsgesetz (KUG).
Persönlichkeitsrecht. Aus rechtlicher Sicht muss unterschieden
werden zwischen dem Anfertigen und dem Veröffentlichen von Fotos
von Personen. Für den Bereich des Anfertigens sind die Vorschriften
der DSGVO zu berücksichtigen. Für den Bereich des Veröffentlichens
gilt das (auch) Kunsturheberrechtsgesetz (KUG).
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