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Der Digitalrecht - und Datenschutz-Podcast mit Rechtsanwalt Henning Koch.
Beschreibung
vor 2 Jahren
Das TTDSG ist seit 01.12.2021 in Kraft. Es enthält strengere
Regelungen als die DS-GVO. Es erfasst bzw. schützt nicht nur
personenbezogene Daten. Das TTDSG dient der Integrität von
Endeinrichtungen (Handys, Tablets, Laptops, PC u.ä).Es betrifft
unter anderem jeden Webseiten- oder App-Betreiber, aber auch
Smart-Home-Anwendungen („Anbieter eines Telemediendienstes“).
Cookie-Banner freie Webseiten durch PIMS: § 26 TTDSG ermöglicht in
Zukunft ein einfacheres Einwilligungsmanagement durch sogenannte
„Personal Information Management Services (PIMS)“.
Regelungen als die DS-GVO. Es erfasst bzw. schützt nicht nur
personenbezogene Daten. Das TTDSG dient der Integrität von
Endeinrichtungen (Handys, Tablets, Laptops, PC u.ä).Es betrifft
unter anderem jeden Webseiten- oder App-Betreiber, aber auch
Smart-Home-Anwendungen („Anbieter eines Telemediendienstes“).
Cookie-Banner freie Webseiten durch PIMS: § 26 TTDSG ermöglicht in
Zukunft ein einfacheres Einwilligungsmanagement durch sogenannte
„Personal Information Management Services (PIMS)“.
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