01 - Über sichere Häfen und Schutzschilde
Entscheidung des EuGH (EuGH C311/18 „Schrems II“) vom 16. Juli 2020
21 Minuten
Podcast
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Der Digitalrecht - und Datenschutz-Podcast mit Rechtsanwalt Henning Koch.
Beschreibung
vor 4 Jahren
Diese Entscheidung hat aber generelle und massive Auswirkungen für
alle Datentransfers in sogenannte Drittstaaten. Die Entscheidung
betrifft aber vor allem auch Leistungen von Cloud-Diensten oder
typische Outsourcing-Szenarien. Das EU-US-Privacy Shield kann ab
dem Urteilsspruch vom 16. Juli 2020 nicht mehr als
Transferinstrument verwendet werden. Datenübermittlungen auf dessen
Grundlage sind rechtswidrig.
alle Datentransfers in sogenannte Drittstaaten. Die Entscheidung
betrifft aber vor allem auch Leistungen von Cloud-Diensten oder
typische Outsourcing-Szenarien. Das EU-US-Privacy Shield kann ab
dem Urteilsspruch vom 16. Juli 2020 nicht mehr als
Transferinstrument verwendet werden. Datenübermittlungen auf dessen
Grundlage sind rechtswidrig.
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