Für wen sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt – und für wen nicht / Vonovia stoppt Neubau von Wohnungen
Handelsblatt Today vom 31.01.2023
31 Minuten
Beschreibung
vor 1 Jahr
Mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) können Arbeitnehmer ihre
Rentenlücke im Alter schließen oder zumindest verkleinern.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch
auf eine sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des
Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge verwendet. Davon
profitiert auch der Arbeitgeber, denn durch die Entgeltumwandlung
sinkt das zu versteuernde Bruttogehalt des Arbeitnehmers und damit
auch die Steuern und Sozialabgaben. Es gibt jedoch auch Nachteile:
Im Alter müssen die Auszahlungen der Betriebsrente voll versteuert
werden. Außerdem werden die kompletten Beiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung auf die Auszahlungen aus der
betrieblichen Altersvorsorge fällig. Grundsätzlich gilt: „Je mehr
der Arbeitgeber zuschießt, desto eher kann sich die bAV für
Arbeitnehmer lohnen“, sagt Markus Hinterberger, Chefreporter im
Handelsblatt-Geldanlage-Team. Es sollten jedoch mehr als 50 Prozent
sein, noch besser seien zwei Drittel oder mehr, die der Arbeitgeber
beisteuert. Im Gespräch mit Host Anis Micijevic erklärt
Hinterberger, wie die Betriebsrente zustande kommt, wann eine
Steuerfalle droht und was bei einem Jobwechsel passiert. Außerdem:
Der Immobilienkonzern Vonovia hat aufgrund steigender Baukosten und
Zinsen alle für 2023 vorgesehenen Neubauprojekte gestoppt. Was das
für Mieter bedeutet, erklärt Handelsblatt-Reporter Julian Trauthig
im Podcast. Mehr zum Thema lesen Sie hier:
https://www.handelsblatt.com/finanzen/immobilien/immobilien-vonovia-stoppt-alle-neubau-projekte-fuer-2023/28953850.html
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E-Mail: today@handelsblattgroup.com Ab sofort sind wir
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erreichbar: 01523 – 80 99 427
Rentenlücke im Alter schließen oder zumindest verkleinern.
Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch
auf eine sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des
Einkommens für die betriebliche Altersvorsorge verwendet. Davon
profitiert auch der Arbeitgeber, denn durch die Entgeltumwandlung
sinkt das zu versteuernde Bruttogehalt des Arbeitnehmers und damit
auch die Steuern und Sozialabgaben. Es gibt jedoch auch Nachteile:
Im Alter müssen die Auszahlungen der Betriebsrente voll versteuert
werden. Außerdem werden die kompletten Beiträge zur gesetzlichen
Kranken- und Pflegeversicherung auf die Auszahlungen aus der
betrieblichen Altersvorsorge fällig. Grundsätzlich gilt: „Je mehr
der Arbeitgeber zuschießt, desto eher kann sich die bAV für
Arbeitnehmer lohnen“, sagt Markus Hinterberger, Chefreporter im
Handelsblatt-Geldanlage-Team. Es sollten jedoch mehr als 50 Prozent
sein, noch besser seien zwei Drittel oder mehr, die der Arbeitgeber
beisteuert. Im Gespräch mit Host Anis Micijevic erklärt
Hinterberger, wie die Betriebsrente zustande kommt, wann eine
Steuerfalle droht und was bei einem Jobwechsel passiert. Außerdem:
Der Immobilienkonzern Vonovia hat aufgrund steigender Baukosten und
Zinsen alle für 2023 vorgesehenen Neubauprojekte gestoppt. Was das
für Mieter bedeutet, erklärt Handelsblatt-Reporter Julian Trauthig
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