Rechtsprechungsupdate: EuGH zur gerichtlichen Kontrolle von grenzüberschreitenden Ermittlungen der EuStA
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vor 10 Monaten
In der heutigen Folge beschäftigt sich Dr. Rosinus mit einer
aktuellen Entscheidung des EuGH zur gerichtlichen Überprüfung von
grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen der Europäischen
Staatsanwaltschaft (Urteil vom 21. Dezember 2023 – C-281/22). Die
Entscheidung ist insbesondere vor dem Hintergrund effektiver
Verteidigung gegen grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahmen der
EuStA sehr relevant. Der Entscheidung lag eine Durchsuchung in
Österreich zugrunde, die durch den zuständigen deutschen
Delegierten Europäischen Staatsanwalt angeordnet und vom
unterstützenden österreichischen Delegierten Staatsanwalt
ausgeführt wurde. Der EuGH entschied, dass das österreichische
Gericht lediglich die Vollstreckung der Maßnahme überprüfen könne,
nicht jedoch die Anordnung und Begründung der Durchsuchung. Nach
Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe erläutert Dr.
Rosinus die praktischen Auswirkungen der Entscheidung. Hier geht’s
zur Folge Nr. 72 Die Europäische Staatsanwaltschaft:
https://criminal-compliance.podigee.io/72-rosinusonair Hier geht’s
zur EuGH-Entscheidung vom 21. Dezember 2023 – C-281/22:
https://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-281/22
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
aktuellen Entscheidung des EuGH zur gerichtlichen Überprüfung von
grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen der Europäischen
Staatsanwaltschaft (Urteil vom 21. Dezember 2023 – C-281/22). Die
Entscheidung ist insbesondere vor dem Hintergrund effektiver
Verteidigung gegen grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahmen der
EuStA sehr relevant. Der Entscheidung lag eine Durchsuchung in
Österreich zugrunde, die durch den zuständigen deutschen
Delegierten Europäischen Staatsanwalt angeordnet und vom
unterstützenden österreichischen Delegierten Staatsanwalt
ausgeführt wurde. Der EuGH entschied, dass das österreichische
Gericht lediglich die Vollstreckung der Maßnahme überprüfen könne,
nicht jedoch die Anordnung und Begründung der Durchsuchung. Nach
Darlegung der wesentlichen Entscheidungsgründe erläutert Dr.
Rosinus die praktischen Auswirkungen der Entscheidung. Hier geht’s
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zur EuGH-Entscheidung vom 21. Dezember 2023 – C-281/22:
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