Die Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO

Die Telekommunikationsüberwachung nach § 100a StPO

12 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
In dieser Folge steht die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) als
Ermittlungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft im Fokus. Dr. Rosinus
erklärt zunächst, unter welchen Voraussetzungen eine TKÜ angeordnet
werden kann. Im Anschluss geht Dr. Rosinus auf einige
problematische Fallkonstellationen in der Praxis ein.
Beispielsweise erläutert er, welche rechtlichen Fragen im
Zusammenhang mit der Überwachung von Kommunikation über WhatsApp
oder ähnliche Nachrichtendienste auftreten. Ferner spricht Dr.
Rosinus über mögliche Beweisverwertungsverbote im Zusammenhang mit
Erkenntnissen, die durch eine TKÜ erlangt wurden. Hier geht’s zur
Folge Nr. 73: EncroChat – Dürfen im Ausland gehackte Chats als
Beweismittel dienen?:
https://criminal-compliance.podigee.io/73-rosinusonair
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

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