Steuerhinterziehung und Kryptowährungen

Steuerhinterziehung und Kryptowährungen

10 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Im "Criminal Compliance Podcast" steht die Steuerhinterziehung mit
Kryptowährungen im Fokus. Dr. Christian Rosinus spricht heute mit
seinem Kanzleikollegen und Experten für IT-Strafrecht und
Kryptowährungen Dr. Mathias Grzesiek. Der Bundesfinanzhof hat
kürzlich entschieden, dass Gewinne aus dem Verkauf oder Tausch von
Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Sowohl der Verkauf gegen
Fiatwährungen als auch der Tausch von Kryptowährungen werden als
steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte angesehen. Es besteht die
ernste Konsequenz, dass die Nichtangabe dieser Gewinne den
Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen kann und zu erheblichen
Strafen führt. Die Zuordnung der Transaktionen zu den
Steuerpflichtigen stellt die Finanzämter vor eine Herausforderung.
Anders als bei Wertpapiergeschäften, bei denen die Depot-Banken die
Abgeltungsteuer direkt ans Finanzamt abführen, findet bei
Kryptobörsen keine direkte Kommunikation zwischen den Finanzämtern
und den Krypto-Börsen statt. Viele Anleger auf solchen Börsen gehen
daher fälschlicherweise davon aus, dass die Transaktionen komplett
anonym erfolgen und die Finanzämter auf ihre Ehrlichkeit angewiesen
sind. Um dennoch an relevante Daten zu gelangen, hat die
Finanzverwaltung NRW kürzlich begonnen, Sammelauskunftsersuchen an
in Deutschland aktive Kryptobörsen zu stellen. Dabei wurden Daten
der Nutzer abgefragt, die zwischen 2015 und 2017 jährlich über
50.000 Euro umgesetzt haben. Durch diese Auskünfte können die
Ermittler die öffentlich abrufbaren Blockchain-Daten den
Steuerpflichtigen zuordnen. Das Ausmaß der potenziellen
Steuerhinterziehung mit Kryptowährungen wird laut Medienberichten
auf eine zweistellige Millionenhöhe geschätzt, und das betrifft
bisher nur das Bundesland NRW. Steuerpflichtige, die in der
Vergangenheit ihre Krypto-Gewinne nicht oder nicht vollständig
angegeben haben, sind gut beraten, mit anwaltlicher Hilfe eine
Selbstanzeige zu stellen, um straffrei zu bleiben. Dr. Rosinus im
Gespräch mit: Dr. Mathias Grzesiek ist Rechtsanwalt und Partner bei
Rosinus | Partner Rechtsanwälte PartG mbB in Frankfurt am Main und
berät Unternehmen und Individualpersonen zu allen Fragen des
IT-Strafrechts sowie des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Dr.
Mathias Grzesiek ist erreichbar unter
m.grzesiek@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060.
rosinus-on-air.com/

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