EU-Regeln zur Rückverfolgbarkeit von Kryptowerten

EU-Regeln zur Rückverfolgbarkeit von Kryptowerten

8 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Diese Woche bespricht Dr. Christian Rosinus zwei
Gesetzgebungsvorhaben der Europäischen Union im Bereich des Handels
mit Kryptowährungen. Er geht dabei insbesondere auf mögliche
Regelungen ein, die der Verhinderung von Finanzkriminalität dienen
sollen. Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften zur
Rückverfolgung von Transaktionen mit Kryptowährungen, sowie
gemeinsame Regeln für Aufsicht und Kundenschutz gebilligt. Nach dem
Entwurf sollen Überweisungen von Kryptowährungen - ähnlich wie
bisherige Überweisungen - zukünftig verfolgt und blockiert werden
können. Dies soll durch die Einführung einer sog. Travel Rule
gewährleistet werden. Gleichzeitig sollen noch weitere Pflichten
für Zahlungsdienstleister entstehen. Das EU-Parlament hat außerdem
der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA-Verordnung) grünes
Licht gegeben. Durch die MiCA-Verordnung soll ein harmonisierter
Rahmen für den Handel mit Kryptowährungen geschaffen werden. Dr.
Christian Rosinus erläutert dies und geht insbesondere auf geplante
Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Marktmanipulation
ein. https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

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