Strafbarkeitsrisiken bei der Betriebsratsvergütung
24 Minuten
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Beschreibung
vor 1 Jahr
Zu Gast im Criminal Compliance Podcast ist Herr Dr. Jochen Keilich,
LL.M. (Exeter). Gemeinsam sprechen Dr. Rosinus und Dr. Keilich über
das Thema Betriebsratsvergütung und die damit in Zusammenhang
stehenden Strafbarkeitsrisiken. Grundlage des Gesprächs ist
insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar
2023 (6 StR 133/22). Nach einer kurzen Vorstellung von Herr Dr.
Keilich, erklärt dieser das im Betriebsratsrecht geltende
Entgeltausfallprinzip. Sodann beleuchten Dr. Keilich und Dr.
Rosinus das strafrechtliche Verfahren, welches dem BGH-Urteil vom
10. Januar 2023 zugrunde liegt. Die Staatsanwaltschaft wirft
ehemaligen Personalverantwortlichen eines Automobilkonzerns Untreue
wegen vermeintlich überhöhter Zahlungen an Betriebsratsmitglieder
vor. Dr. Keilich erläutert anhand dieses Falles die Grundlagen der
Bemessung der Betriebsratsvergütung. Dr. Rosinus und Dr. Keilich
sprechen über die Auswirkungen des BGH-Urteils im Hinblick auf die
bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur
Berücksichtigung hypothetischer Karriereentwicklungen von
Betriebsratsmitgliedern und Dr. Keilich erklärt, wieso seines
Erachtens der gemeinsame Senat vor Erlass des BGH-Urteils hätte
angerufen werden müssen. Des Weiteren zeigt Dr. Keilich anhand
konkreter Beispiele Widersprüche in der aktuellen Rechtsprechung
zum Betriebsratsvergütungsrecht auf und erläutert den
gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Zuletzt beleuchten Dr. Rosinus
und Dr. Keilich die im Zusammenhang mit der Betriebsratsvergütung
stehenden Strafbarkeitsrisiken und sprechen darüber, welche
Auswirkungen das Urteil auf die Compliance-Beratung hat. Hier
geht’s zum Urteil des BGH vom 10. Januar 2023 – 6 StR 133/22:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=132669&pos=4&anz=868
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Jochen Keilich, LL. M. (Exeter),
Partner der Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law, ist Fachanwalt für
Arbeitsrecht und ausgebildeter Compliance Officer (CertV TÜV). Er
berät Unternehmen zu allen Fragen des Individual- und
Kollektivarbeitsrechts. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit
bildet die Vertretung von Unternehmen in Fragen der HR-Compliance,
insbesondere im Rahmen von Compliance Audits, Internal
Investigations und bei der Betriebsratsvergütung. Dr. Jochen
Keilich ist telefonisch erreichbar unter +49 (0) 30 20 62 95 3-0
oder per E-Mail unter keilich@pwwl.de.
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
LL.M. (Exeter). Gemeinsam sprechen Dr. Rosinus und Dr. Keilich über
das Thema Betriebsratsvergütung und die damit in Zusammenhang
stehenden Strafbarkeitsrisiken. Grundlage des Gesprächs ist
insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 10. Januar
2023 (6 StR 133/22). Nach einer kurzen Vorstellung von Herr Dr.
Keilich, erklärt dieser das im Betriebsratsrecht geltende
Entgeltausfallprinzip. Sodann beleuchten Dr. Keilich und Dr.
Rosinus das strafrechtliche Verfahren, welches dem BGH-Urteil vom
10. Januar 2023 zugrunde liegt. Die Staatsanwaltschaft wirft
ehemaligen Personalverantwortlichen eines Automobilkonzerns Untreue
wegen vermeintlich überhöhter Zahlungen an Betriebsratsmitglieder
vor. Dr. Keilich erläutert anhand dieses Falles die Grundlagen der
Bemessung der Betriebsratsvergütung. Dr. Rosinus und Dr. Keilich
sprechen über die Auswirkungen des BGH-Urteils im Hinblick auf die
bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur
Berücksichtigung hypothetischer Karriereentwicklungen von
Betriebsratsmitgliedern und Dr. Keilich erklärt, wieso seines
Erachtens der gemeinsame Senat vor Erlass des BGH-Urteils hätte
angerufen werden müssen. Des Weiteren zeigt Dr. Keilich anhand
konkreter Beispiele Widersprüche in der aktuellen Rechtsprechung
zum Betriebsratsvergütungsrecht auf und erläutert den
gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Zuletzt beleuchten Dr. Rosinus
und Dr. Keilich die im Zusammenhang mit der Betriebsratsvergütung
stehenden Strafbarkeitsrisiken und sprechen darüber, welche
Auswirkungen das Urteil auf die Compliance-Beratung hat. Hier
geht’s zum Urteil des BGH vom 10. Januar 2023 – 6 StR 133/22:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=132669&pos=4&anz=868
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Jochen Keilich, LL. M. (Exeter),
Partner der Kanzlei Pusch Wahlig Workplace Law, ist Fachanwalt für
Arbeitsrecht und ausgebildeter Compliance Officer (CertV TÜV). Er
berät Unternehmen zu allen Fragen des Individual- und
Kollektivarbeitsrechts. Einen weiteren Schwerpunkt seiner Tätigkeit
bildet die Vertretung von Unternehmen in Fragen der HR-Compliance,
insbesondere im Rahmen von Compliance Audits, Internal
Investigations und bei der Betriebsratsvergütung. Dr. Jochen
Keilich ist telefonisch erreichbar unter +49 (0) 30 20 62 95 3-0
oder per E-Mail unter keilich@pwwl.de.
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com
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