Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Missbrauch in der Umsatzsteuer

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Missbrauch in der Umsatzsteuer

30 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Zu Gast im Criminal Compliance Podcast ist Herr Dr. Carsten Höink.
Bereits im letzten Jahr war Dr. Höink im Rahmen unseres Criminal
Compliance Podcasts zu Gast und hat über die Missbrauchsbekämpfung
in der Umsatzsteuer berichtet. In der heutigen Folge beleuchtet Dr.
Höink im Interview mit Dr. Rosinus die aktuellen Entwicklungen aus
dem letzten Jahr, insbesondere in der Rechtsprechung des EuGH zur
Missbrauchsbekämpfung im Umsatzsteuerrecht. Dr. Höink erläutert
zunächst den Hintergrund für die Missbrauchsbekämpfung im
Umsatzsteuerrecht und in welchem Maße diese und die diesbezügliche
Rechtsprechung des EuGH auch im strafrechtlichen Kontext relevant
wird. Er berichtet über eine Entscheidung des EuGH über ein
Vorlageverfahren vom Finanzgericht Nürnberg aus dem Jahr 2022 und
beleuchtet diese kritisch. Dem EuGH wurde die Frage vorgelegt, ob
eine mehrfache Versagung von Vorsteuerabzug zulässig war, obwohl
nur eine Steuerhinterziehungstat vorlag und der Fiskus
wirtschaftlich nur einmal geschädigt wurde. Weiter sprechen Dr.
Höink und Dr. Rosinus über die Entscheidung des EuGH aus dem
Dezember 2022 „Aguila Part Prod Com SA“ sowie das Verfahren
„HA.EN.“, welches in Litauen spielt. Herr Dr. Höink beleuchtet
ferner die Mitte 2022 veröffentlichte Verwaltungsanweisung des
Bundesministeriums der Finanzen zu § 25f UStG. Zuletzt geht es im
Podcast um die Auswirkungen der Entwicklungen auf die Tax
Compliance Praxis. Hier geht’s zur Folge #93 „Missbrauchsbekämpfung
in der Umsatzsteuer“: https://criminal-compliance.podigee.io/93-cr
Hier geht’s zur Entscheidung des EuGH vom 24. November 2022 in der
Rechtssache A, C-596/21:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=267737&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=689183
Hier geht’s zu den Schlussanträgen der Generalanwältin Kokott vom
5. Mai 2022 in der Rechtssache HA.EN.,C-227/21:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?mode=LST&pageIndex=0&docid=258887&part=1&doclang=DE&text=&occ=first&cid=1211089
Hier geht’s zum Urteil des EuGH vom 15. September 2022 in der
Rechtssache HA.EN., C-227/21:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=265549&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1213341
Hier geht’s zur Entscheidung des EuGH vom 1. Dezember 2022 in der
Rechtssache Aguila Part Prod Com SA, C-512/21:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=268235&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=689183
Hier geht’s zum BMF-Schreiben vom 15. Juni 2022:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2022-06-15-USt-Beteiligung-Steuerhinterziehung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Herr Dr. Carsten Höink ist
Rechtsanwalt, Steuerberater und Diplom Finanzwirt (FH). Er ist
Partner bei INDICET Partners, eine auf Umsatzsteuerrecht, Zollrecht
und Verbrauchsteuerrecht spezialisierte Kanzlei. Dr. Höink ist
zertifizierter Incoterms Trainer. Nach dem Wechsel aus dem
gehobenen Dienst der Finanzverwaltung im Jahr 2005 fokussierte Herr
Dr. Höink die Beratung als Rechtsanwalt und Steuerberater auf die
Umsatzsteuer und war unter anderem in einer Big4
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Partner für Indirekte Steuern
tätig. Herr Dr. Höink berät seither nationale und internationale
Mandate im Bereich Umsatzsteuer bzw. europäische Mehrwertsteuer.
Herr Dr. Höink ist telefonisch erreichbar unter +492519321190 oder
per E-Mail unter carsten.hoeink@indicet.de.
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

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