Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II

Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II

8 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Am 28. Dezember 2022 ist das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG
II) in Kraft getreten. Dieses folgt dem bereits im Mai 2022 vor dem
Hintergrund der EU-Sanktionen gegen Russland erlassenen
Sanktionsdurchsetzungsgesetz I (SDG I). Während das SDG I
kurzfristig Regelungslücken im nationalen
Sanktionsdurchsetzungsrecht schließen sollte, liegt der Fokus des
SDG II auf der dauerhaften strukturellen Verbesserung der
operativen Umsetzung von Sanktionen. Herr Dr. Rosinus stellt im
Podcast die wesentlichen Neuerungen durch das SDG II vor. Neben der
Einrichtung einer Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung auf
Bundesebene und einer zentralen Hinweisannahmestelle, geht er auf
die Einführung des Vermögensregisters ein, welches die Zuordnung
von sanktioniertem Vermögen erleichtern soll. Weiter spricht Herr
Dr. Rosinus über die verschiedenen Regelungen, die mehr Transparenz
bezüglich der Herkunft und Inhaberschaft von Vermögenswerten
ermöglichen sollen. Schließlich stellt er die Neuerungen im Bereich
der Gelwäschebekämpfung durch das SDG II vor und rundet die Folge
mit einem kurzen Fazit ab. Hier geht’s zur Folge #92 Die
Russland-Sanktionen im Fokus – Was müssen
WirtschaftsteilnehmerInnen beachten?:
https://criminal-compliance.podigee.io/92-cr
https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

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