Die Einziehung von Vermögenswerten

Die Einziehung von Vermögenswerten

19 Minuten

Beschreibung

vor 1 Jahr
Zu Gast im Criminal Compliance Podcast ist Markus Meißner. Herr
Meißner und Dr. Rosinus sprechen in der Folge über die
Vermögensabschöpfung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Zunächst sprechen sie darüber, was Einziehung für Unternehmen
bedeutet. Herr Meißner beleuchtet dieses Thema aus zwei
Perspektiven. Zum einen stellt er die Lage für Unternehmen dar,
deren Mitarbeiter beschuldigt werden. Dies kann zu einer
Beteiligung des Unternehmens als Adressat einer Einziehung führen.
Auf der anderen Seite spricht Herr Meißner über die Lage eines
geschädigten Unternehmens, und welche Schritte es in Bezug auf die
Einziehung gehen kann. Sodann besprechen Herr Meißner und Dr.
Rosinus die Veränderungen im Einziehungsrecht der letzten fünf
Jahre. Herr Meißner erläutert insbesondere den Übergang vom alten
zum neuen Recht nach der Reform im Jahre 2017. Er erörtert, dass es
zu vielen Fragestellungen noch unterschiedliche Auffassungen in der
Rechtsprechung gibt. Er zeigt aus Beratersicht, welche Problemfälle
sich dabei ergeben. Hiernach gibt Herr Meißner einen Überblick über
die Rechtsprechung. Die Themen, die er anspricht, sind insbesondere
Einziehungsadressaten, Umfang der Einziehung, und die erweiterte
Einziehung. Zuletzt gibt Herr Meißner noch einen Ausblick auf
weitere Entwicklungen. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Markus Meißner
hat Rechtswissenschaften an der LMU München studiert und ist im
Jahr 2000 als Rechtsanwalt zugelassen worden. Rechtsanwalt Meißner
hat sich bereits zu Beginn seiner beruflichen Tätigkeit auf das
Gebiet des Strafrechts spezialisiert. Aufgrund der bundesweiten
Verteidigung in einer Vielzahl von Strafverfahren verfügt er über
ein hohes Maß an forensischer Erfahrung. Tätigkeitsschwerpunkt von
Rechtsanwalt Meißner ist seit vielen Jahren die Verteidigung im
Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und Steuerstrafrechts. Ein Fokus
von Rechtsanwalt Meißner liegt im Bereich der strafrechtlichen
Vermögensabschöpfung (Verteidigung gegen Einziehungsmaßnahmen)
sowie in der Beratung und Vertretung von Unternehmen und Verbänden
auf dem Gebiet der Criminal Compliance. Rechtsanwalt Meißner ist
selbst in der Anwaltsfortbildung tätig. Er veröffentlicht und
referiert regelmäßig zu aktuellen wirtschaftsstrafrechtlichen
Themen. Neben seiner Tätigkeit als forensischer Strafverteidiger
bringt sich Rechtsanwalt Meißner auch immer wieder in die
rechtspolitische Diskussion ein. Bereits wiederholt wurde er im
Zusammenhang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Gesetzesentwürfen als
Sachverständiger im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
gehört, zuletzt im Rahmen der Reform der strafrechtlichen
Vermögensabschöpfung. Herr Meißner ist telefonisch erreichbar
unter: +49 89 282014 oder per Mail: meissner@dms-strafrecht.de.
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