Rechtsprechungsupdate - BGH zur Fälschung von Impfpässen

Rechtsprechungsupdate - BGH zur Fälschung von Impfpässen

9 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 10.
November 2022 (Az. 5 StR 283/22) erstmals mit der Frage, ob die
Fälschung von Impfpässen nach dem alten Recht strafbar war,
beschäftigt. Diese Gelegenheit hat der BGH genutzt, um
klarzustellen, dass das Fälschen von Impfbescheinigungen nach alter
Rechtslage als Urkundenfälschung strafbar war. Der Angeklagte trug
in mehrere Impfausweise angebliche Corona-Impfungen ein, versah sie
mit falschen Stempeln und unterschrieb sie als angeblicher Arzt.
Die Ausweise waren dazu bestimmt, in Apotheken oder in der
Gastronomie vorgelegt zu werden. Das Landgericht Hamburg sprach den
Angeklagten von dem Vorwurf der Urkundenfälschung frei, auf die
Revision der Staatsanwaltschaft wurde der Freispruch aufgehoben.
Dr. Christian Rosinus gibt einen Überblick über die höchst
praxisrelevante Entscheidung des BGH und bespricht die
Argumentation und erklärt warum die Entscheidung trotz einer
Gesetzesänderung noch wichtig ist. https://www.rosinus-on-air.com
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