Das Nachweisgesetz 2022 – Was müssen ArbeitgeberInnen beachten?
20 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Zum 1. August 2022 ist das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie
über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der
Europäischen Union in Kraft getreten. Zu den zentralen Elementen
der Neuregelung gehören höchst praxisrelevante Änderungen im
Nachweisgesetz, darunter eine Erweiterung des Katalogs der
niederzulegenden Mindestinhalte von Arbeitsverträgen. Mit der
Neuregelung können Verstöße gegen einzelne Vorschriften des
Nachweisgesetzes erstmalig als Ordnungswidrigkeit mit einer
Geldbuße von bis zu EUR 2000,- pro Fall geahndet werden. Besonders
praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang die arbeitgeberseitige
Verpflichtung, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich
niederzulegen. Eine elektronische Form – beispielsweise in Form der
digitalen Personalakte – ist nicht ausreichend. Dr. Christian
Rosinus bespricht mit Alexander Möller, an welchen Stellen
Handlungsbedarf für ArbeitgeberInnen besteht und wie sich
Unternehmen aus Complianceperspektive sinnvoll aufstellen können.
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Alexander Möller ist Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei SKW Schwarz am Standort
Frankfurt am Main, wo er den Fachbereich Arbeitsrecht leitet.
Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung nationaler und
internationaler Unternehmen zu allen Fragen des Arbeitsrechts,
insbesondere im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen.
Alexander Möller ist erreichbar unter a.moeller@skwschwarz.de oder
telefonisch unter +49 69 6300 0135. https://rosinus-on-air.com/
https://rosinus-partner.com/
über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der
Europäischen Union in Kraft getreten. Zu den zentralen Elementen
der Neuregelung gehören höchst praxisrelevante Änderungen im
Nachweisgesetz, darunter eine Erweiterung des Katalogs der
niederzulegenden Mindestinhalte von Arbeitsverträgen. Mit der
Neuregelung können Verstöße gegen einzelne Vorschriften des
Nachweisgesetzes erstmalig als Ordnungswidrigkeit mit einer
Geldbuße von bis zu EUR 2000,- pro Fall geahndet werden. Besonders
praxisrelevant ist in diesem Zusammenhang die arbeitgeberseitige
Verpflichtung, die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich
niederzulegen. Eine elektronische Form – beispielsweise in Form der
digitalen Personalakte – ist nicht ausreichend. Dr. Christian
Rosinus bespricht mit Alexander Möller, an welchen Stellen
Handlungsbedarf für ArbeitgeberInnen besteht und wie sich
Unternehmen aus Complianceperspektive sinnvoll aufstellen können.
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Alexander Möller ist Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei SKW Schwarz am Standort
Frankfurt am Main, wo er den Fachbereich Arbeitsrecht leitet.
Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Beratung nationaler und
internationaler Unternehmen zu allen Fragen des Arbeitsrechts,
insbesondere im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen.
Alexander Möller ist erreichbar unter a.moeller@skwschwarz.de oder
telefonisch unter +49 69 6300 0135. https://rosinus-on-air.com/
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