Unsere TOP 3: Verstöße gegen Tierschutzrecht sind Wirtschaftskriminalität
27 Minuten
Podcast
Podcaster
Beschreibung
vor 2 Jahren
Wir beenden die Sommerpause 2022 mit einer Wiederholung unserer
reichweitenstärksten Folge aus zwei Jahren Rosinus on Air. Folge
#46 auf Platz 1: Verstöße gegen Tierschutzrecht sind
Wirtschaftskriminalität. In dieser Folge des Criminal Compliance
Podcast geht es um das Thema Tierschutzstrafrecht - einen Bereich
des Strafrechts, der kaum als Wirtschaftsstrafrecht wahrgenommen
wird, obwohl viele Taten im Unternehmenskontext und zur
Gewinnerzielung stattfinden. Im Interview mit Dr. Christian Rosinus
gibt Prof. Dr. Jens Bülte einen Überblick über den Aufbau des
Tierschutzstrafrechts und bespricht die Schwachstellen, die im
materiellen Tierschutzstrafrecht und in der Rechtsanwendung
bestehen. Dabei spielt die zentrale Norm des § 17 Tierschutzgesetz
eine wichtige Rolle. Die Vorschrift ist aber auf die Bestrafung von
Einzeltätern ausgerichtet, und wird den vielfach in Unternehmen
begangenen Tierquälereien nicht gerecht. Bei Fehlverhalten im
Agrarsektor kommt ein strukturelles Vollzugsdefizit in Kontrolle
und Strafverfolgung hinzu. Darüber hinaus stellt Prof. Dr. Bülte
mögliche und notwendige Reformansätze im Tierschutzstrafrecht vor,
darunter die Schaffung speziell ausgebildeter Abteilungen in
Strafverfolgungsbehörden und eine Anpassung der Strafvorschriften
an die Bedingungen des modernen Wirtschaftsstrafrechts.
Abschließend geht es im Interview um den Compliance-Aspekt des
Tierschutzstrafrechts und wichtige Handlungsempfehlungen für
Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf mögliche eigene
Strafbarkeitsrisiken beim Handeln mit tierischen Produkten. Weitere
Beiträge zum Thema von Prof. Dr. Bülte finden Sie unter:
https://www.jura.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Buelte/Dokumente/Veroeffentlichungen/Buelte__Zur_faktischen_Straflosigkeit_institutionalisierter_Agrarkriminalitaet__GA_2018__35-56.pdf
https://www.jura.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Buelte/Dokumente/Veroeffentlichungen/sc_kom-lfgb_000_00editorial_01_2021_1_.pdf
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des
Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und
Wirtschaftsstrafrecht in Mannheim; zuvor war er Staatsanwalt in
Aachen und Rechtsanwalt in Düsseldorf. Zu seinen
Forschungsschwerpunkten gehören deutsches und europäisches
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Geldwäsche-Compliance. Er
ist Mitherausgeber des Handbuchs Fiskalstrafrecht und der Neuen
Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht.
Prof. Dr. Jens Bülte ist erreichbar unter
wistr@mail.uni-mannheim.de oder telefonisch unter 0621 1811389.
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
reichweitenstärksten Folge aus zwei Jahren Rosinus on Air. Folge
#46 auf Platz 1: Verstöße gegen Tierschutzrecht sind
Wirtschaftskriminalität. In dieser Folge des Criminal Compliance
Podcast geht es um das Thema Tierschutzstrafrecht - einen Bereich
des Strafrechts, der kaum als Wirtschaftsstrafrecht wahrgenommen
wird, obwohl viele Taten im Unternehmenskontext und zur
Gewinnerzielung stattfinden. Im Interview mit Dr. Christian Rosinus
gibt Prof. Dr. Jens Bülte einen Überblick über den Aufbau des
Tierschutzstrafrechts und bespricht die Schwachstellen, die im
materiellen Tierschutzstrafrecht und in der Rechtsanwendung
bestehen. Dabei spielt die zentrale Norm des § 17 Tierschutzgesetz
eine wichtige Rolle. Die Vorschrift ist aber auf die Bestrafung von
Einzeltätern ausgerichtet, und wird den vielfach in Unternehmen
begangenen Tierquälereien nicht gerecht. Bei Fehlverhalten im
Agrarsektor kommt ein strukturelles Vollzugsdefizit in Kontrolle
und Strafverfolgung hinzu. Darüber hinaus stellt Prof. Dr. Bülte
mögliche und notwendige Reformansätze im Tierschutzstrafrecht vor,
darunter die Schaffung speziell ausgebildeter Abteilungen in
Strafverfolgungsbehörden und eine Anpassung der Strafvorschriften
an die Bedingungen des modernen Wirtschaftsstrafrechts.
Abschließend geht es im Interview um den Compliance-Aspekt des
Tierschutzstrafrechts und wichtige Handlungsempfehlungen für
Unternehmen, insbesondere im Hinblick auf mögliche eigene
Strafbarkeitsrisiken beim Handeln mit tierischen Produkten. Weitere
Beiträge zum Thema von Prof. Dr. Bülte finden Sie unter:
https://www.jura.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Buelte/Dokumente/Veroeffentlichungen/Buelte__Zur_faktischen_Straflosigkeit_institutionalisierter_Agrarkriminalitaet__GA_2018__35-56.pdf
https://www.jura.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Buelte/Dokumente/Veroeffentlichungen/sc_kom-lfgb_000_00editorial_01_2021_1_.pdf
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des
Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und
Wirtschaftsstrafrecht in Mannheim; zuvor war er Staatsanwalt in
Aachen und Rechtsanwalt in Düsseldorf. Zu seinen
Forschungsschwerpunkten gehören deutsches und europäisches
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Geldwäsche-Compliance. Er
ist Mitherausgeber des Handbuchs Fiskalstrafrecht und der Neuen
Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht.
Prof. Dr. Jens Bülte ist erreichbar unter
wistr@mail.uni-mannheim.de oder telefonisch unter 0621 1811389.
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
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