Grundsteuerreform - Erklärungspflicht ab 1. Juli 2022
9 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Aufgrund eines Urteils des BVerfG tritt zu Beginn des Jahres 2025
die Grundsteuerreform in Kraft. Jedoch müssen Immobilienbesitzer
bereits in diesem Jahr tätig werden. Zwischen dem 1. Juli 2022 und
dem 31. Oktober 2022 müssen Betroffene bei dem zuständigen
Finanzamt ihre Steuererklärung abgeben. Dr. Christian Rosinus
spricht mit Rechtsanwalt Stephan Schwarz über die Erklärungspflicht
und Punkte de zu beachten sind, um Steuerverkürzungen zu vermeiden.
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Stephan Schwarz, Rechtsanwalt und
Diplom-Finanzwirt, ist Gründungspartner der Kanzlei Schwarz &
Körner Rechtsanwälte. Er berät seit vielen Jahren Unternehmen und
vermögende Privatpersonen in den Bereichen Steuerrecht,
Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht. Stefan Schwarz ist
erreichbar unter info@schwarz-koerner.com oder telefonisch unter
+49 69 8700 0050.
die Grundsteuerreform in Kraft. Jedoch müssen Immobilienbesitzer
bereits in diesem Jahr tätig werden. Zwischen dem 1. Juli 2022 und
dem 31. Oktober 2022 müssen Betroffene bei dem zuständigen
Finanzamt ihre Steuererklärung abgeben. Dr. Christian Rosinus
spricht mit Rechtsanwalt Stephan Schwarz über die Erklärungspflicht
und Punkte de zu beachten sind, um Steuerverkürzungen zu vermeiden.
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Stephan Schwarz, Rechtsanwalt und
Diplom-Finanzwirt, ist Gründungspartner der Kanzlei Schwarz &
Körner Rechtsanwälte. Er berät seit vielen Jahren Unternehmen und
vermögende Privatpersonen in den Bereichen Steuerrecht,
Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht. Stefan Schwarz ist
erreichbar unter info@schwarz-koerner.com oder telefonisch unter
+49 69 8700 0050.
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