Das diffuse Strafrecht – Verfassungsrechtliche Schranken der Strafgesetzgebung
38 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 2 Jahren
In der Theorie sind Strafvorschriften denkbar einfach aufgebaut:
Tatbestandsmäßigkeit und Rechtsfolge; es gilt das
Wenn-Dann-Prinzip. Moderne Strafgesetzgebung bedient sich jedoch
zunehmend sog. Rückverweisungsklauseln, d.h. der Bezugnahme auf
Rechtsnormen außerhalb der eigentlichen Strafvorschrift.
Insbesondere in Strafvorschriften jenseits des sog. Kernstrafrechts
– wie z.B. im Lebensmittelstrafrecht, Strahlenschutzrecht oder
Außenwirtschaftsrecht – finden sich zunehmend Verweisungen auf
EU-Verordnungen und andere Normen, die derart vielschichtig und
unklar sind, dass sie an die Grenze der Verfassungswidrigkeit
heranreichen könnten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage,
ob BürgerInnen überhaupt noch erkennen können, wann sie sich einem
Strafbarkeits- oder Sanktionsrisiko aussetzen. Zur 100. Folge des
Criminal Compliance Podcasts bespricht Dr. Christian Rosinus im
Interview mit Prof. Dr. Jens Bülte, wo die moderne
Strafgesetzgebung auf verfassungsrechtliche Leitplanken trifft und
an welchen Stellen die Strafverteidigung in diesem Zusammenhang
ansetzen kann. Außerdem geht es im Podcast um die spannende Frage,
inwiefern im Strafrecht Regeln zunehmend durch Standards abgelöst
werden und welche (verfassungs-)rechtlichen Problemstellungen damit
verbunden sind. Wir bedanken uns herzlich bei allen HörerInnen,
AbonnentInnen, GästInnen und UnterstützerInnen für den
überwältigenden Support und freuen uns auf viele weitere spannende
Folgen! Weitere spannende Beiträge zum Thema finden Sie unter:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2020/03/ls20200311_2bvl000517.pdf;jsessionid=99C6058D1472A0318B82582A08342824.1_cid319?__blob=publicationFile&v=2
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2016/09/ls20160921_2bvl000115.pdf?__blob=publicationFile&v=4
https://www.wistra-online.com/74442.htm#Beitrag2
https://www.jura.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Buelte/Dokumente/Veroeffentlichungen/Buelte__Weitreichende_Sanktionsluecken_im_Wirtschaftsstrafrecht__BB_2016__3075.pdf
Hier geht’s zum Buch von Daniel Kahnemann:
https://www.penguinrandomhouse.de/Buch/Noise/Daniel-Kahneman/Siedler/e548471.rhd
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des
Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und
Wirtschaftsstrafrecht in Mannheim; zuvor war er Staatsanwalt in
Aachen und Rechtsanwalt in Düsseldorf. Zu seinen
Forschungsschwerpunkten gehören deutsches und europäisches
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Geldwäsche-Compliance. Er
ist Mitherausgeber des Handbuchs Fiskalstrafrecht und der Neuen
Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht.
Prof. Dr. Jens Bülte ist erreichbar unter
wistr@mail.uni-mannheim.de oder telefonisch unter 0621 1811389.
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Tatbestandsmäßigkeit und Rechtsfolge; es gilt das
Wenn-Dann-Prinzip. Moderne Strafgesetzgebung bedient sich jedoch
zunehmend sog. Rückverweisungsklauseln, d.h. der Bezugnahme auf
Rechtsnormen außerhalb der eigentlichen Strafvorschrift.
Insbesondere in Strafvorschriften jenseits des sog. Kernstrafrechts
– wie z.B. im Lebensmittelstrafrecht, Strahlenschutzrecht oder
Außenwirtschaftsrecht – finden sich zunehmend Verweisungen auf
EU-Verordnungen und andere Normen, die derart vielschichtig und
unklar sind, dass sie an die Grenze der Verfassungswidrigkeit
heranreichen könnten. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage,
ob BürgerInnen überhaupt noch erkennen können, wann sie sich einem
Strafbarkeits- oder Sanktionsrisiko aussetzen. Zur 100. Folge des
Criminal Compliance Podcasts bespricht Dr. Christian Rosinus im
Interview mit Prof. Dr. Jens Bülte, wo die moderne
Strafgesetzgebung auf verfassungsrechtliche Leitplanken trifft und
an welchen Stellen die Strafverteidigung in diesem Zusammenhang
ansetzen kann. Außerdem geht es im Podcast um die spannende Frage,
inwiefern im Strafrecht Regeln zunehmend durch Standards abgelöst
werden und welche (verfassungs-)rechtlichen Problemstellungen damit
verbunden sind. Wir bedanken uns herzlich bei allen HörerInnen,
AbonnentInnen, GästInnen und UnterstützerInnen für den
überwältigenden Support und freuen uns auf viele weitere spannende
Folgen! Weitere spannende Beiträge zum Thema finden Sie unter:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2020/03/ls20200311_2bvl000517.pdf;jsessionid=99C6058D1472A0318B82582A08342824.1_cid319?__blob=publicationFile&v=2
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Downloads/DE/2016/09/ls20160921_2bvl000115.pdf?__blob=publicationFile&v=4
https://www.wistra-online.com/74442.htm#Beitrag2
https://www.jura.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Buelte/Dokumente/Veroeffentlichungen/Buelte__Weitreichende_Sanktionsluecken_im_Wirtschaftsstrafrecht__BB_2016__3075.pdf
Hier geht’s zum Buch von Daniel Kahnemann:
https://www.penguinrandomhouse.de/Buch/Noise/Daniel-Kahneman/Siedler/e548471.rhd
Dr. Rosinus im Gespräch mit: Prof. Dr. Jens Bülte ist Inhaber des
Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und
Wirtschaftsstrafrecht in Mannheim; zuvor war er Staatsanwalt in
Aachen und Rechtsanwalt in Düsseldorf. Zu seinen
Forschungsschwerpunkten gehören deutsches und europäisches
Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie Geldwäsche-Compliance. Er
ist Mitherausgeber des Handbuchs Fiskalstrafrecht und der Neuen
Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht.
Prof. Dr. Jens Bülte ist erreichbar unter
wistr@mail.uni-mannheim.de oder telefonisch unter 0621 1811389.
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