Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweisgeberschutz in Deutschland – Der neue Referentenentwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz

11 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren
Das Gesetzgebungsverfahren zum Hinweisgeberschutz geht in eine neue
Runde: Am 13. April 2022 hat das Bundesjustizministerium einen
neuen Referentenentwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz
hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum
Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden,
vorgelegt. Nachdem der erste Entwurf eines nationalen
Hinweisgeberschutzgesetzes in der vergangenen Legislaturperiode
gescheitert und eine fristgerechte Umsetzung der
EU-Whistleblower-Richtlinie nicht gelungen ist, kommt nun wieder
Bewegung in das Gesetzgebungsvorhaben. Ein Inkrafttreten des neuen
Hinweisgeberschutzgesetzes ist bereits im Herbst 2022 geplant –
höchste Zeit für Unternehmen, das Thema Hinweisgeberschutz noch
einmal auf die Agenda zu nehmen. Nach dem Gesetzentwurf sind
Unternehmen und Organisationen ab 50 Beschäftigten insbesondere zur
Einrichtung interner Meldekanäle verpflichtet. Darüber hinaus
kommen auf Unternehmen umfassende Vertraulichkeits- und
Dokumentationsverpflichtungen zu. Verstöße gegen die Bestimmungen
des Hinweisgeberschutzgesetzes können je nach Einzelfall nicht nur
als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, sondern auch
Schadensersatzansprüche auslösen. Dr. Christian Rosinus bespricht,
welche Verpflichtungen auf Unternehmen unter dem neuen
Hinweisgeberschutzgesetz zukommen können und was bei der
Einrichtung interner Hinweisgebersysteme zu beachten ist. Hier
geht’s zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums:
https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Hinweisgeberschutz.html?nn=6704238
Hier geht’s zu Folge #71 Hinweisgeberschutz in Deutschland - Update
zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie:
https://criminal-compliance.podigee.io/71-rosinusonair
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

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