Missbrauchsbekämpfung in der Umsatzsteuer
29 Minuten
Podcast
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Die Umsatzsteuer zählt zu den aufkommensstärksten Steuern.
Gleichzeitig ist sie bereits systembedingt in besonderem Maße
anfällig für Missbrauchsgestaltungen, wie Umsatzsteuerkarusselle.
Hintergrund ist, dass der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger
gegebenenfalls zu gewähren ist, obwohl beim Leistenden die
Umsatzsteuer nicht entrichtet wurde. Regelmäßig bieten
Steuerbefreiungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr ein
Einfallstor für derartige Missbrauchsgestaltungen. Gerichte auf
nationaler Ebene als auch auf Unionsebene versuchen, dem Missbrauch
in der Umsatzsteuer entgegenzuwirken. Insbesondere der Europäische
Gerichtshof hat in den vergangenen Jahren eine umfassende
Missbrauchsrechtsprechung im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer
entwickelt, die mit Einführung des § 25f UStG am 1. Januar 2020 auf
nationaler Ebene gesetzlich verankert wurde. Dr. Carsten Höink gibt
im Interview mit Dr. Christian Rosinus einen Überblick, wie sich
die Rechtsprechung des EuGH zur Missbrauchsbekämpfung in der
Umsatzsteuer entwickelt hat und welche Maßstäbe sich daraus für die
Tax Compliance Praxis ableiten lassen. Außerdem geht es im Podcast
um die Frage, worauf Unternehmen insbesondere im Zusammenhang mit
ihren Lieferbeziehungen achten müssen, um
Missbrauchskonstellationen zu vermeiden. Hier geht’s zur
Entscheidung des EuGH vom 7. Dezember 2010 in der Rechtssache „R“,
C-285/09:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=83435&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Hier geht’s zur Entscheidung des EuGH vom 18. Dezember 2014 in der
Rechtssache „Italmoda“, C‑131/13, C‑163/13 und C‑164/13:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=160940&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Hier geht’s zur Entscheidung des EuGH vom 14.April 2021 in der
Rechtssache C-108/20:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=240142&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Hier geht’s zum Vorabentscheidungsersuchen des FG Nürnberg vom
Beschluss vom 21. September 2021, 2 K 345/20:
https://openjur.de/u/2363431.html Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr.
Carsten Höink, Rechtsanwalt, Steuerberater, Dipl. Finanzwirt ist
geschäftsführender Gesellschafter, der auf die Beratung in den
Bereichen Umsatzsteuer, Zoll und Exportkontrolle spezialisierten
AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Dr. Höink widmet sich
schwerpunktmäßig den Fragen des Umsatzsteuer- und Zollrechts im
grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr. Er ist
ehemaliger Finanzbeamter und seit 2005 in der Beratung tätig
(Rechtsanwalt und Steuerberater). Dr. Höink war Berater bei fgs und
ist ehemaliger Partner für Indirect Tax einer Big4 Gesellschaft in
Düsseldorf. Seit 2013 ist er Geschäftsführer bei der AWB. Zudem ist
er Autor diverser Fachpublikationen, Mitautor im
Offerhaus/Söhn/Lange – Großkommentar zum UStG sowie im
Kirchhof/Söhn/Mellinghoff – Großkommentar zum EStG. Dr. Höink ist
Autor und Mitherausgeber des Buches Umsatzsteuer-Strafrecht (C.F.
Müller Verlag), Dozent bei verschiedenen Seminaranbietern zu Fragen
des Umsatzsteuerrechts, Gastdozent an der Bundesfinanzakademie im
Bundesfinanzministerium, Berlin und Lehrbeauftragter an der
Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster. Dr. Höink ist
erreichbar unter Carsten.Hoeink@awb-international.de oder
telefonisch unter +4925162030690. https://rosinus-on-air.com/
https://rosinus-partner.com/
Gleichzeitig ist sie bereits systembedingt in besonderem Maße
anfällig für Missbrauchsgestaltungen, wie Umsatzsteuerkarusselle.
Hintergrund ist, dass der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger
gegebenenfalls zu gewähren ist, obwohl beim Leistenden die
Umsatzsteuer nicht entrichtet wurde. Regelmäßig bieten
Steuerbefreiungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr ein
Einfallstor für derartige Missbrauchsgestaltungen. Gerichte auf
nationaler Ebene als auch auf Unionsebene versuchen, dem Missbrauch
in der Umsatzsteuer entgegenzuwirken. Insbesondere der Europäische
Gerichtshof hat in den vergangenen Jahren eine umfassende
Missbrauchsrechtsprechung im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuer
entwickelt, die mit Einführung des § 25f UStG am 1. Januar 2020 auf
nationaler Ebene gesetzlich verankert wurde. Dr. Carsten Höink gibt
im Interview mit Dr. Christian Rosinus einen Überblick, wie sich
die Rechtsprechung des EuGH zur Missbrauchsbekämpfung in der
Umsatzsteuer entwickelt hat und welche Maßstäbe sich daraus für die
Tax Compliance Praxis ableiten lassen. Außerdem geht es im Podcast
um die Frage, worauf Unternehmen insbesondere im Zusammenhang mit
ihren Lieferbeziehungen achten müssen, um
Missbrauchskonstellationen zu vermeiden. Hier geht’s zur
Entscheidung des EuGH vom 7. Dezember 2010 in der Rechtssache „R“,
C-285/09:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=83435&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Hier geht’s zur Entscheidung des EuGH vom 18. Dezember 2014 in der
Rechtssache „Italmoda“, C‑131/13, C‑163/13 und C‑164/13:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=160940&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Hier geht’s zur Entscheidung des EuGH vom 14.April 2021 in der
Rechtssache C-108/20:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=240142&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1
Hier geht’s zum Vorabentscheidungsersuchen des FG Nürnberg vom
Beschluss vom 21. September 2021, 2 K 345/20:
https://openjur.de/u/2363431.html Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr.
Carsten Höink, Rechtsanwalt, Steuerberater, Dipl. Finanzwirt ist
geschäftsführender Gesellschafter, der auf die Beratung in den
Bereichen Umsatzsteuer, Zoll und Exportkontrolle spezialisierten
AWB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Dr. Höink widmet sich
schwerpunktmäßig den Fragen des Umsatzsteuer- und Zollrechts im
grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr. Er ist
ehemaliger Finanzbeamter und seit 2005 in der Beratung tätig
(Rechtsanwalt und Steuerberater). Dr. Höink war Berater bei fgs und
ist ehemaliger Partner für Indirect Tax einer Big4 Gesellschaft in
Düsseldorf. Seit 2013 ist er Geschäftsführer bei der AWB. Zudem ist
er Autor diverser Fachpublikationen, Mitautor im
Offerhaus/Söhn/Lange – Großkommentar zum UStG sowie im
Kirchhof/Söhn/Mellinghoff – Großkommentar zum EStG. Dr. Höink ist
Autor und Mitherausgeber des Buches Umsatzsteuer-Strafrecht (C.F.
Müller Verlag), Dozent bei verschiedenen Seminaranbietern zu Fragen
des Umsatzsteuerrechts, Gastdozent an der Bundesfinanzakademie im
Bundesfinanzministerium, Berlin und Lehrbeauftragter an der
Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster. Dr. Höink ist
erreichbar unter Carsten.Hoeink@awb-international.de oder
telefonisch unter +4925162030690. https://rosinus-on-air.com/
https://rosinus-partner.com/
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