Strafrechtliche Haftung bei Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen: Die häufigsten Fallkonstellationen
10 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von
Arbeitsentgelt nach § 266a StGB sind in ihrer Praxisrelevanz kaum
zu unterschätzen und zählen zu den am häufigsten verfolgten
Wirtschaftsstraftaten bundesweit. Zu den typischen
Fallkonstellationen im Anwendungsbereich des § 266a StGB gehören
insbesondere die Verwendung sog. Schein- oder Abdeckrechnungen
sowie Fälle sog. Scheinselbständigkeit. Neben den strafrechtlichen
Implikationen derartiger Sachverhalte finden sich regelmäßig
Überschneidungen zum Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht,
Arbeitsrecht oder Insolvenzrecht, die von einem
Ermittlungsverfahren betroffene ArbeitgeberInnen im Blick haben
sollten. Mit Entscheidung vom 1. September 2020 (Az. 1 StR 58/19)
hat der Bundesgerichtshof zudem seine Rechtsprechung zum
Verjährungsbeginn bei Vorenthalten und Veruntreuen von
Arbeitsentgelt grundlegend geändert und der sprichwörtlich
„unendlichen“ Verjährungsfrist des § 266a StGB ein Ende gesetzt.
Dr. Christian Rosinus bespricht, unter welchen Voraussetzungen eine
Strafbarkeit nach § 266a StGB drohen kann und welche typischen
Probleme und Fallkonstellationen sich im Zusammenhang mit der
Vorschrift ergeben. Außerdem geht es im Podcast um die äußerst
praxisrelevante Rechtsprechungsänderung des BGH und um die Frage,
was die Entscheidung für die Strafverteidigung bedeutet.
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Arbeitsentgelt nach § 266a StGB sind in ihrer Praxisrelevanz kaum
zu unterschätzen und zählen zu den am häufigsten verfolgten
Wirtschaftsstraftaten bundesweit. Zu den typischen
Fallkonstellationen im Anwendungsbereich des § 266a StGB gehören
insbesondere die Verwendung sog. Schein- oder Abdeckrechnungen
sowie Fälle sog. Scheinselbständigkeit. Neben den strafrechtlichen
Implikationen derartiger Sachverhalte finden sich regelmäßig
Überschneidungen zum Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht,
Arbeitsrecht oder Insolvenzrecht, die von einem
Ermittlungsverfahren betroffene ArbeitgeberInnen im Blick haben
sollten. Mit Entscheidung vom 1. September 2020 (Az. 1 StR 58/19)
hat der Bundesgerichtshof zudem seine Rechtsprechung zum
Verjährungsbeginn bei Vorenthalten und Veruntreuen von
Arbeitsentgelt grundlegend geändert und der sprichwörtlich
„unendlichen“ Verjährungsfrist des § 266a StGB ein Ende gesetzt.
Dr. Christian Rosinus bespricht, unter welchen Voraussetzungen eine
Strafbarkeit nach § 266a StGB drohen kann und welche typischen
Probleme und Fallkonstellationen sich im Zusammenhang mit der
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