Digitale Gewalt und die Verantwortung von PlattformbetreiberInnen
35 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Digitale Gewalt gehört zu den dunkelsten Begleiterscheinungen der
Popularität des Internets. Gerade Personen, die in der
Öffentlichkeit stehen, sind häufig besonders intensiv mit digitaler
Gewalt in Form von Hasspostings, Beleidigungen, Verleumdungen und
ähnlichem konfrontiert – darunter Verhaltensweisen, die die
Schwelle zur strafrechtlichen Relevanz überschreiten. Regelmäßig
bereitet aber bereits die Identifizierung der TäterInnen große
Schwierigkeiten und stellt nicht nur Betroffene, sondern auch
PlattformbetreiberInnen vor (rechtliche) Herausforderungen,
insbesondere im Umgang mit Auskunftsersuchen zu Bestandsdaten. Mit
Beschluss vom 19. Dezember 2021 (Az. 1 BvR 1073/20) hat sich das
Bundesverfassungsgericht in einer weichenstellenden Entscheidung
zum Thema digitaler Gewalt im Fall der Grünen-Politikerin Renate
Künast geäußert, die 2019 zum Gegenstand zahlreicher Hasspostings
geworden war und daraufhin Auskunftsansprüche gegen die
Plattformbetreiberin geltend machte. Nachdem die Berliner
Fachgerichte in aufsehenerregenden Entscheidungen die gerichtliche
Anordnung der Auskunft über NutzerInnendaten (teilweise) versagt
hatten, hat das BVerfG die Entscheidungen nun wegen Fehlern in der
Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten
aufgehoben. Die jüngste Entscheidung des BVerfG ist nicht nur für
Betroffene digitaler Gewalt wegweisend, sondern kann auch aus Sicht
der PlattformbetreiberInnen zur Rechtssicherheit beitragen. Dr.
Christian Rosinus bespricht mit Anna-Lena von Hodenberg, wie
Betroffene und PlattformbetreiberInnen auf Gewalt im digitalen Raum
angemessen reagieren können und an welchen Stellen
Verbesserungsbedarf im Regelungsgefüge sowie auf
Strafverfolgungsebene besteht. Dr. Rosinus im Gespräch mit:
Anna-Lena von Hodenberg ist gelernte Journalistin und arbeitete
u.a. für RTL und den NDR. 2018 gründete sie gemeinsam mit Campact
e.V. und Fearless Democracy e.V. die Organisation HateAid gGmbH.
HateAid ist die erste digitale Beratungsstelle ausschließlich für
Betroffene von digitaler Gewalt. Sie unterstützt mit emotionaler
Erstberatung, Sicherheitsberatung und Prozesskostenfinanzierung in
Zivilprozessen. Die Organisation hat bereits mehr als 1200
KlientInnen beraten. HateAid ist Ansprechpartnerin in Policy- und
Rechtsfragen zum Thema digitale Gewalt und arbeitet mit mehreren
spezialisierten Kanzleien, Sonderstaatsanwaltschaften und diversen
Bundes- und Landesbehörden sowie mit europäischen
EntscheidungsträgerInnen zusammen. Anna-Lena von Hodenberg wurde
2020 mit dem Digital Female Leader Award 2020 ausgezeichnet und von
der Zeitschrift Focus zu einer der “100 Frauen des Jahres 2020”
gewählt. Anna-Lena von Hodenberg ist erreichbar unter
kontakt@hateaid.org sowie telefonisch unter 030 252 088 02.
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Popularität des Internets. Gerade Personen, die in der
Öffentlichkeit stehen, sind häufig besonders intensiv mit digitaler
Gewalt in Form von Hasspostings, Beleidigungen, Verleumdungen und
ähnlichem konfrontiert – darunter Verhaltensweisen, die die
Schwelle zur strafrechtlichen Relevanz überschreiten. Regelmäßig
bereitet aber bereits die Identifizierung der TäterInnen große
Schwierigkeiten und stellt nicht nur Betroffene, sondern auch
PlattformbetreiberInnen vor (rechtliche) Herausforderungen,
insbesondere im Umgang mit Auskunftsersuchen zu Bestandsdaten. Mit
Beschluss vom 19. Dezember 2021 (Az. 1 BvR 1073/20) hat sich das
Bundesverfassungsgericht in einer weichenstellenden Entscheidung
zum Thema digitaler Gewalt im Fall der Grünen-Politikerin Renate
Künast geäußert, die 2019 zum Gegenstand zahlreicher Hasspostings
geworden war und daraufhin Auskunftsansprüche gegen die
Plattformbetreiberin geltend machte. Nachdem die Berliner
Fachgerichte in aufsehenerregenden Entscheidungen die gerichtliche
Anordnung der Auskunft über NutzerInnendaten (teilweise) versagt
hatten, hat das BVerfG die Entscheidungen nun wegen Fehlern in der
Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten
aufgehoben. Die jüngste Entscheidung des BVerfG ist nicht nur für
Betroffene digitaler Gewalt wegweisend, sondern kann auch aus Sicht
der PlattformbetreiberInnen zur Rechtssicherheit beitragen. Dr.
Christian Rosinus bespricht mit Anna-Lena von Hodenberg, wie
Betroffene und PlattformbetreiberInnen auf Gewalt im digitalen Raum
angemessen reagieren können und an welchen Stellen
Verbesserungsbedarf im Regelungsgefüge sowie auf
Strafverfolgungsebene besteht. Dr. Rosinus im Gespräch mit:
Anna-Lena von Hodenberg ist gelernte Journalistin und arbeitete
u.a. für RTL und den NDR. 2018 gründete sie gemeinsam mit Campact
e.V. und Fearless Democracy e.V. die Organisation HateAid gGmbH.
HateAid ist die erste digitale Beratungsstelle ausschließlich für
Betroffene von digitaler Gewalt. Sie unterstützt mit emotionaler
Erstberatung, Sicherheitsberatung und Prozesskostenfinanzierung in
Zivilprozessen. Die Organisation hat bereits mehr als 1200
KlientInnen beraten. HateAid ist Ansprechpartnerin in Policy- und
Rechtsfragen zum Thema digitale Gewalt und arbeitet mit mehreren
spezialisierten Kanzleien, Sonderstaatsanwaltschaften und diversen
Bundes- und Landesbehörden sowie mit europäischen
EntscheidungsträgerInnen zusammen. Anna-Lena von Hodenberg wurde
2020 mit dem Digital Female Leader Award 2020 ausgezeichnet und von
der Zeitschrift Focus zu einer der “100 Frauen des Jahres 2020”
gewählt. Anna-Lena von Hodenberg ist erreichbar unter
kontakt@hateaid.org sowie telefonisch unter 030 252 088 02.
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