Unternehmen im Spannungsfeld zwischen EU-Blocking-Verordnung und US-Sekundärsanktionen
9 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Der Widerspruch zwischen EU-Blocking-Verordnung und
US-Sekundärsanktionen stellt europäische Wirtschaftsteilnehmer, die
mit gelisteten Unternehmen aus dem Iran oder Kuba zusammenarbeiten,
vor ein Dilemma: Wer mit SDN-gelisteten Unternehmen kontrahiert,
riskiert eine Sanktionierung aus den USA. Werden stattdessen die
US-Sekundärsanktionen befolgt, droht eine Verletzung der
EU-Blocking-Verordnung, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden
kann. In einer Entscheidung vom 21. Dezember 2021 in der
Rechtssache C-124/20 hat sich der EuGH zu der Frage geäußert, ob
Unternehmen aufgrund drohender US-Sanktionen ohne Nennung von
Gründen gegenüber SDN-gelisteten Unternehmen ordentlich kündigen
dürfen oder ob eine solche Kündigung wegen Verletzung von Artikel 5
Absatz 1 der EU-Blocking-Verordnung unwirksam ist. Hintergrund der
Entscheidung ist ein Streit zwischen der Bank Melli Iran und der
Telekom Deutschland GmbH. Mit Ersuchen vom 2. März 2020 hatte das
Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die streitgegenständlichen
Auslegungsfragen zur EU-Blocking-Verordnung dem EuGH zur
Vorabentscheidung vorgelegt (11 U 116/19). Dr. Christian Rosinus
bespricht, was die Entscheidung des EuGH für die Praxis bedeutet
und unter welchen Voraussetzungen Haftungsrisiken für
EU-Unternehmen bestehen können. Darüber hinaus geht es im Podcast
um die Frage, worauf Unternehmen im Compliancebereich achten
sollten, bevor sie Verträge mit US-gelisteten
Wirtschaftsteilnehmern abschließen oder fortsetzen. Hier geht’s zur
Entscheidung des EuGH im Volltext:
https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-124/20
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
US-Sekundärsanktionen stellt europäische Wirtschaftsteilnehmer, die
mit gelisteten Unternehmen aus dem Iran oder Kuba zusammenarbeiten,
vor ein Dilemma: Wer mit SDN-gelisteten Unternehmen kontrahiert,
riskiert eine Sanktionierung aus den USA. Werden stattdessen die
US-Sekundärsanktionen befolgt, droht eine Verletzung der
EU-Blocking-Verordnung, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden
kann. In einer Entscheidung vom 21. Dezember 2021 in der
Rechtssache C-124/20 hat sich der EuGH zu der Frage geäußert, ob
Unternehmen aufgrund drohender US-Sanktionen ohne Nennung von
Gründen gegenüber SDN-gelisteten Unternehmen ordentlich kündigen
dürfen oder ob eine solche Kündigung wegen Verletzung von Artikel 5
Absatz 1 der EU-Blocking-Verordnung unwirksam ist. Hintergrund der
Entscheidung ist ein Streit zwischen der Bank Melli Iran und der
Telekom Deutschland GmbH. Mit Ersuchen vom 2. März 2020 hatte das
Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die streitgegenständlichen
Auslegungsfragen zur EU-Blocking-Verordnung dem EuGH zur
Vorabentscheidung vorgelegt (11 U 116/19). Dr. Christian Rosinus
bespricht, was die Entscheidung des EuGH für die Praxis bedeutet
und unter welchen Voraussetzungen Haftungsrisiken für
EU-Unternehmen bestehen können. Darüber hinaus geht es im Podcast
um die Frage, worauf Unternehmen im Compliancebereich achten
sollten, bevor sie Verträge mit US-gelisteten
Wirtschaftsteilnehmern abschließen oder fortsetzen. Hier geht’s zur
Entscheidung des EuGH im Volltext:
https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&td=ALL&num=C-124/20
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