Rechtsprechungsupdate - Verhältnismäßigkeit des strafprozessualen Vermögensarrests
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Der Vermögensarrest nach § 111e StPO ist eine von
Strafverfolgungsbehörden regelmäßig genutzte Möglichkeit, um schon
früh im Ermittlungsverfahren Vermögen für eine spätere
Wertersatzeinziehung vorläufig zu sichern. Im Wirtschaftsstrafrecht
vergehen nicht selten mehrere Jahre, bis eine rechtskräftige
Einziehungsentscheidung vorliegt. Gerade in diesen Fällen kann die
Aufrechterhaltung des Vermögensarrests zu einer besonderen
Belastung für Betroffene werden und die Schwelle zur
Unverhältnismäßigkeit überschreiten. Das Oberlandesgericht Nürnberg
hat in einer neuen Entscheidung vom 31. August 2021 (Az. Ws 718/21)
die Aufrechterhaltung eines Vermögensarrests wegen Verstoßes gegen
das Übermaßverbot für unverhältnismäßig erklärt. Dabei hat das OLG
Nürnberg betont, dass insbesondere die Dauer der
Verfügungsbeschränkung ein wesentlicher Faktor der
Verhältnismäßigkeitsprüfung ist. Dr. Christian Rosinus bespricht,
welche Umstände für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines
strafprozessualen Vermögensarrests eine Rolle spielen und wie
Betroffene ihre Rechte geltend machen können. Hier geht's zu Folge
#68 mit Dr. Anouschka Velke, LL.M.:
https://criminal-compliance.podigee.io/68-rosinusonair
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Strafverfolgungsbehörden regelmäßig genutzte Möglichkeit, um schon
früh im Ermittlungsverfahren Vermögen für eine spätere
Wertersatzeinziehung vorläufig zu sichern. Im Wirtschaftsstrafrecht
vergehen nicht selten mehrere Jahre, bis eine rechtskräftige
Einziehungsentscheidung vorliegt. Gerade in diesen Fällen kann die
Aufrechterhaltung des Vermögensarrests zu einer besonderen
Belastung für Betroffene werden und die Schwelle zur
Unverhältnismäßigkeit überschreiten. Das Oberlandesgericht Nürnberg
hat in einer neuen Entscheidung vom 31. August 2021 (Az. Ws 718/21)
die Aufrechterhaltung eines Vermögensarrests wegen Verstoßes gegen
das Übermaßverbot für unverhältnismäßig erklärt. Dabei hat das OLG
Nürnberg betont, dass insbesondere die Dauer der
Verfügungsbeschränkung ein wesentlicher Faktor der
Verhältnismäßigkeitsprüfung ist. Dr. Christian Rosinus bespricht,
welche Umstände für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit eines
strafprozessualen Vermögensarrests eine Rolle spielen und wie
Betroffene ihre Rechte geltend machen können. Hier geht's zu Folge
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