Vermögensabschöpfung im Strafverfahren

Vermögensabschöpfung im Strafverfahren

21 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Die Vermögensabschöpfung, gesetzlich bezeichnet als Einziehung,
spielt gerade im Wirtschaftsstrafrecht und in der Compliance-Praxis
eine große Rolle. Vor dem Hintergrund, dass sich Straftaten nicht
lohnen sollen, hat der Gesetzgeber das Recht der
Vermögensabschöpfung 2017 grundlegend reformiert. Bei Straftaten
mit Vermögensbezug greifen Staatsanwaltschaften und Gerichte
regelmäßig zu Vermögensabschöpfungsmaßnahmen. Selbst bei verjährten
Alttaten kommt noch die Anordnung einer Einziehung im selbständigen
Verfahren in Betracht. Aus Unternehmenssicht besonders relevant ist
dabei die Möglichkeit einer sogenannten Dritteinziehung. Gemeint
ist die Vermögensabschöpfung bei Dritten, die wirtschaftlich von
der Tat profitiert haben. Der Stellenwert der Dritteinziehung zeigt
sich aktuell insbesondere mit Blick auf die viel diskutierten
Cum-Ex-Fälle. Zunehmend machen Staatsanwaltschaften bereits früh im
Ermittlungsverfahren von vorläufigen Maßnahmen wie Kontopfändungen
Gebrauch. Trotz ihres vorläufigen Charakters können diese Maßnahmen
für die Liquiditätssituation und Reputation eines Unternehmens
schnell zum Problem werden – zumal zu diesem Zeitpunkt im Verfahren
der Tatverdacht häufig noch nicht hinreichend geklärt ist. Dr.
Christian Rosinus bespricht mit Dr. Anouschka Velke Voraussetzungen
und Grenzen der Einziehung von Taterträgen und welche
Verteidigungsmöglichkeiten bestehen, wenn
Vermögensabschöpfungsmaßnahmen im Raum stehen. Dabei geht es im
Podcast auch um die Frage, welche Vermögenswerte der Einziehung
unterliegen und unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit des
Abzugs von Aufwendungen besteht. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr.
Anouschka Velke ist seit vielen Jahren als Rechtsanwältin im
Wirtschaft- und Steuerstrafrecht tätig. Ihre berufliche Laufbahn
begann sie 2004 in der wirtschaftsstrafrechtlichen Kanzlei Prof.
Dr. Hamm und Partner. Ab 2007 gehörte sie der
wirtschaftsstrafrechtlichen Kanzlei Dr. Dörr und Kollegen an. Im
Sommer 2011 übernahm sie in Frankfurt die Standortleitung für den
Bereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht bei
PricewaterhouseCoopers (PwC Legal). 2016 gründete sie die Kanzlei
Dr. Velke. Dr. Anouschka Velke ist erreichbar unter
info@kanzlei-velke.de oder telefonisch unter 069 153 240 260.
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/

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