Compliancerisiken im Unternehmen – Subjektives Risikoempfinden und objektive Eintrittswahrscheinlichkeit
29 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Eine sorgfältige Risikoanalyse ist das Fundament eines
funktionierenden Compliancemanagements. Voraussetzung ist eine
zutreffende Identifizierung und Priorisierung von Risiken. Nicht
selten kommt es jedoch vor, dass Compliancerisiken im Unternehmen
subjektiv anders wahrgenommen werden als objektiv. Dies kann
einerseits dazu führen, dass Compliancerisiken verkannt oder in
ihrem Stellenwert unterschätzt werden. In diesem Fall können
Schutzlücken im Compliancemanagementsystem und (strafrechtliche)
Haftungsrisiken entstehen. Andererseits kann eine fehlerhafte
Risikobewertung dazu führen, dass Unternehmen personelle und
finanzielle Ressourcen binden, um Compliance-Risiken abzudecken,
die eigentlich gar keine sind. Die Ursachen für diese
Bewertungsunterschiede können vielfältig sein: Abweichungen von
ökonomischer zu juristischer Perspektive, psychologische Gründe,
aber auch fehlende empirische Grundlagen können eine Rolle spielen.
Dr. Christian Rosinus bespricht mit Dr. Tobias Eggers, welche
Faktoren das subjektive Risikoempfinden beeinflussen können und auf
welche Mittel und Wege Unternehmen zur Objektivierung von Risiken
zurückgreifen können. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Tobias
Eggers ist Strafverteidiger; Partner bei einer der wesentlichen
wirtschaftsstrafrechtlichen Boutiquen in Deutschland. Er verteidigt
Unternehmen und Führungskräfte, vornehmlich in den Bereichen
Geldwäsche, Kapitalmarktstrafrecht und Einziehung. Er leitet zudem
die Praxisgruppe Compliance der Kanzlei und berät Unternehmen im
Vorfeld von Ermittlungen. Dr. Tobias Eggers ist erreichbar unter
eggers@park-wirtschaftsstrafrecht.de oder telefonisch unter 0231
958068-12. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
funktionierenden Compliancemanagements. Voraussetzung ist eine
zutreffende Identifizierung und Priorisierung von Risiken. Nicht
selten kommt es jedoch vor, dass Compliancerisiken im Unternehmen
subjektiv anders wahrgenommen werden als objektiv. Dies kann
einerseits dazu führen, dass Compliancerisiken verkannt oder in
ihrem Stellenwert unterschätzt werden. In diesem Fall können
Schutzlücken im Compliancemanagementsystem und (strafrechtliche)
Haftungsrisiken entstehen. Andererseits kann eine fehlerhafte
Risikobewertung dazu führen, dass Unternehmen personelle und
finanzielle Ressourcen binden, um Compliance-Risiken abzudecken,
die eigentlich gar keine sind. Die Ursachen für diese
Bewertungsunterschiede können vielfältig sein: Abweichungen von
ökonomischer zu juristischer Perspektive, psychologische Gründe,
aber auch fehlende empirische Grundlagen können eine Rolle spielen.
Dr. Christian Rosinus bespricht mit Dr. Tobias Eggers, welche
Faktoren das subjektive Risikoempfinden beeinflussen können und auf
welche Mittel und Wege Unternehmen zur Objektivierung von Risiken
zurückgreifen können. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr. Tobias
Eggers ist Strafverteidiger; Partner bei einer der wesentlichen
wirtschaftsstrafrechtlichen Boutiquen in Deutschland. Er verteidigt
Unternehmen und Führungskräfte, vornehmlich in den Bereichen
Geldwäsche, Kapitalmarktstrafrecht und Einziehung. Er leitet zudem
die Praxisgruppe Compliance der Kanzlei und berät Unternehmen im
Vorfeld von Ermittlungen. Dr. Tobias Eggers ist erreichbar unter
eggers@park-wirtschaftsstrafrecht.de oder telefonisch unter 0231
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