Das neue Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts
12 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Das neue Wettbewerbsregister des Bundeskartellamts steht in den
Startlöchern: Mit dem bundesweiten Wettbewerbsregister können
öffentliche Auftraggeber künftig einfach prüfen, ob Bieter wegen
begangener Wirtschaftsdelikte von öffentlichen Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden können. Ein Eintrag im Wettbewerbsregister
kann für Unternehmen folglich das Aus bei öffentlichen
Vergabeverfahren bedeuten. Einmal eingetragen, kann es bis zu fünf
Jahre dauern, bis ein rechtskräftig festgestellter Verstoß wieder
aus dem Wettbewerbsregister gelöscht wird. Auch wenn Abfragen aus
dem Register nach aktuellem Stand noch nicht möglich sind, sollten
Unternehmen das Thema unbedingt auf dem Schirm haben. Das gilt
nicht zuletzt mit Blick auf die vorzeitige Löschungsmöglichkeit von
Einträgen, wenn das Unternehmen eine sog. vergaberechtliche
Selbstreinigung nachweisen kann. Dr. Christian Rosinus bespricht,
was die Einführung des Wettbewerbsregisters für Unternehmen
bedeutet und unter welchen Voraussetzungen mit einem Eintrag ins
Wettbewerbsregister zu rechnen ist. Außerdem geht es im Podcast um
die Frage, welche Compliance-Anforderungen die vergaberechtliche
Selbstreinigung an Unternehmen stellt. Hier geht’s zum Entwurf der
Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem
Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung:
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/WettbewReg/Konsultation_Selbstreinigung_Leitlinien.html?nn=16155424.
Hier geht’s zum Entwurf der Praktischen Hinweise für einen Antrag
auf vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister wegen
Selbstreinigung:
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/WettbewReg/Konsultation_Selbstreinigung_Praktische_Hinweise.html?nn=16155424.
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Startlöchern: Mit dem bundesweiten Wettbewerbsregister können
öffentliche Auftraggeber künftig einfach prüfen, ob Bieter wegen
begangener Wirtschaftsdelikte von öffentlichen Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden können. Ein Eintrag im Wettbewerbsregister
kann für Unternehmen folglich das Aus bei öffentlichen
Vergabeverfahren bedeuten. Einmal eingetragen, kann es bis zu fünf
Jahre dauern, bis ein rechtskräftig festgestellter Verstoß wieder
aus dem Wettbewerbsregister gelöscht wird. Auch wenn Abfragen aus
dem Register nach aktuellem Stand noch nicht möglich sind, sollten
Unternehmen das Thema unbedingt auf dem Schirm haben. Das gilt
nicht zuletzt mit Blick auf die vorzeitige Löschungsmöglichkeit von
Einträgen, wenn das Unternehmen eine sog. vergaberechtliche
Selbstreinigung nachweisen kann. Dr. Christian Rosinus bespricht,
was die Einführung des Wettbewerbsregisters für Unternehmen
bedeutet und unter welchen Voraussetzungen mit einem Eintrag ins
Wettbewerbsregister zu rechnen ist. Außerdem geht es im Podcast um
die Frage, welche Compliance-Anforderungen die vergaberechtliche
Selbstreinigung an Unternehmen stellt. Hier geht’s zum Entwurf der
Leitlinien zur vorzeitigen Löschung einer Eintragung aus dem
Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung:
https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/WettbewReg/Konsultation_Selbstreinigung_Leitlinien.html?nn=16155424.
Hier geht’s zum Entwurf der Praktischen Hinweise für einen Antrag
auf vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister wegen
Selbstreinigung:
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