Whistleblowing und Compliance-Praxis - Der neue Entwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes
27 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Das Thema Whistleblowing und der richtige Umgang mit
HinweisgeberInnen ist ein Dauerbrenner für Unternehmen von
Mittelstand bis Großkonzern und gewinnt weiter an Relevanz. Ein
funktionierendes Hinweisgeber-System ist aus einer umfassenden
Compliance-Organisation kaum mehr wegzudenken. Nicht nur die
bekannten pressewirksamen Whistleblowing-Skandale rund um Julian
Assange und Edward Snowden haben das Thema Whistleblowing in den
Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Am 16.
Dezember 2019 ist die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie
(Richtlinie (EU) 2019/1937 - Richtlinie zum Schutz von Personen,
die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) in Kraft getreten, die
sich eine europaweite Stärkung des Schutzes von WhistleblowerInnen
auf die Fahnen geschrieben hat. Damit steht der Hinweisgeberschutz
auch ganz offiziell auf der Agenda des deutschen Gesetzgebers, der
noch bis zum 17. Dezember 2021 Zeit hat, die EU-Richtlinie in
nationales Recht umzusetzen. Ein erster Entwurf liegt bereits vor.
Worauf müssen sich Unternehmen nun einstellen? Im Gespräch mit Dr.
Thomas Altenbach, Rechtsanwalt im Bereich Compliance bei AC
Tischendorf in Frankfurt am Main sowie Gründer und CEO von
LegalTegrity, bespricht Dr. Christian Rosinus, welche Fragen sich
für Unternehmen und Führungskräfte rund um das Thema Whistleblowing
stellen können. Dr. Altenbach gibt einen Einblick in die
Bestandteile eines Hinweisgeber-Systems, welche
Hinweisgeber-Lösungen für Unternehmen in Frage kommen können und
wie deren Implementierung gelingen kann. Abschließend diskutieren
Dr. Christian Rosinus und Dr. Thomas Altenbach den neuen Entwurf
zum Hinweisgeberschutzgesetz und in welchen Punkten sich dieser von
der EU-Richtlinie unterscheidet. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr.
Thomas Altenbach ist Gründer und CEO von LegalTegrity. Neben seiner
Tätigkeit für das LegalTech Startup für digitale
Hinweisgeber-Lösungen ist Thomas Rechtsanwalt in der
Wirtschaftskanzlei AC Tischendorf in Frankfurt a.M. Zuvor war er
langjährig bei der Deutschen Bank AG und der Daimler AG in deren
Rechts- und Compliance-Abteilungen in unterschiedlichen
Leitungsfunktionen tätig. Thomas zählt als Compliance-Spezialist zu
den führenden Beratern für die Themen Compliance und
Unternehmenshaftung, Konzeptionierung und Einführung von
Compliance-Management-Systemen, Kartellrechts-Compliance und
Implementierung von Legal-Tech-Tools mit künstlicher Intelligenz.
Dr. Thomas Altenbach ist erreichbar unter
thomas.altenbach@actlegal-act.com oder telefonisch unter 069
24709746. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
HinweisgeberInnen ist ein Dauerbrenner für Unternehmen von
Mittelstand bis Großkonzern und gewinnt weiter an Relevanz. Ein
funktionierendes Hinweisgeber-System ist aus einer umfassenden
Compliance-Organisation kaum mehr wegzudenken. Nicht nur die
bekannten pressewirksamen Whistleblowing-Skandale rund um Julian
Assange und Edward Snowden haben das Thema Whistleblowing in den
Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Am 16.
Dezember 2019 ist die sogenannte EU-Whistleblower-Richtlinie
(Richtlinie (EU) 2019/1937 - Richtlinie zum Schutz von Personen,
die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) in Kraft getreten, die
sich eine europaweite Stärkung des Schutzes von WhistleblowerInnen
auf die Fahnen geschrieben hat. Damit steht der Hinweisgeberschutz
auch ganz offiziell auf der Agenda des deutschen Gesetzgebers, der
noch bis zum 17. Dezember 2021 Zeit hat, die EU-Richtlinie in
nationales Recht umzusetzen. Ein erster Entwurf liegt bereits vor.
Worauf müssen sich Unternehmen nun einstellen? Im Gespräch mit Dr.
Thomas Altenbach, Rechtsanwalt im Bereich Compliance bei AC
Tischendorf in Frankfurt am Main sowie Gründer und CEO von
LegalTegrity, bespricht Dr. Christian Rosinus, welche Fragen sich
für Unternehmen und Führungskräfte rund um das Thema Whistleblowing
stellen können. Dr. Altenbach gibt einen Einblick in die
Bestandteile eines Hinweisgeber-Systems, welche
Hinweisgeber-Lösungen für Unternehmen in Frage kommen können und
wie deren Implementierung gelingen kann. Abschließend diskutieren
Dr. Christian Rosinus und Dr. Thomas Altenbach den neuen Entwurf
zum Hinweisgeberschutzgesetz und in welchen Punkten sich dieser von
der EU-Richtlinie unterscheidet. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Dr.
Thomas Altenbach ist Gründer und CEO von LegalTegrity. Neben seiner
Tätigkeit für das LegalTech Startup für digitale
Hinweisgeber-Lösungen ist Thomas Rechtsanwalt in der
Wirtschaftskanzlei AC Tischendorf in Frankfurt a.M. Zuvor war er
langjährig bei der Deutschen Bank AG und der Daimler AG in deren
Rechts- und Compliance-Abteilungen in unterschiedlichen
Leitungsfunktionen tätig. Thomas zählt als Compliance-Spezialist zu
den führenden Beratern für die Themen Compliance und
Unternehmenshaftung, Konzeptionierung und Einführung von
Compliance-Management-Systemen, Kartellrechts-Compliance und
Implementierung von Legal-Tech-Tools mit künstlicher Intelligenz.
Dr. Thomas Altenbach ist erreichbar unter
thomas.altenbach@actlegal-act.com oder telefonisch unter 069
24709746. https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
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