Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht - Selbstständige Einziehung bei verjährten Alttaten

Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht - Selbstständige Einziehung bei verjährten Alttaten

10 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
Können Vermögensvorteile aus längst verjährten Straftaten
abgeschöpft werden? Diese (vereinfachte) Frage hat der Zweite Senat
des Bundesverfassungsgerichts nach erhitzter Diskussion am 10.
Februar 2021 entschieden. (BVerfG, B. v. 10. Februar 2021 - 2 BvL
8/19) Die Entscheidung betrifft insbesondere Unternehmen, denn in
der Compliance-Praxis sind Einziehungsfragen ein Dauerbrenner. Mit
§ 316h Satz 1 EGStGB hat der Gesetzgeber eine selbständige
Einziehung von Taterträgen ermöglicht, auch wenn die
zugrundeliegende Tat vor Einführung des Gesetzes verjährt ist. Das
ist in der Literatur und der Praxis stark in Kritik geraten. Vor
dem Hintergrund des „Rückwirkungsverbots“ stellte sich die äußerst
bedeutsame Frage, ob eine solche Vermögensabschöpfung mit den
Wertungen des Grundgesetztes zu vereinbaren ist. Das
Bundesverfassungsgericht hat nun für Rechtssicherheit gesorgt. Ob
diese Entscheidung in allen Punkten praxisgerecht ist, steht auf
einem anderen Blatt. Dr. Christian Rosinus gibt in dieser Folge des
Podcasts einen Überblick über die aktuelle Entscheidung des BVerfG
vom 10. Februar 2021 und wie sich diese auf die Compliance-Praxis
auswirken wird. https://rosinus-on-air.com/
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