Update Insolvenzverschleppung und COVID-19-Pandemie
10 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Die COVID-19-Pandemie hält die Wirtschaft auch 2021 weiter in Atem.
Insbesondere diejenigen Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit
oder Überschuldung droht, müssen im Blick behalten, ob und
gegebenenfalls wann sie insolvenzrechtlich zur Stellung eines
Insolvenzantrags verpflichtet sind; nicht zuletzt um eigene
Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken zu vermeiden. Zwar hat der
Gesetzgeber als Teil seines Maßnahmenpakets im März 2020 eine
weitreichende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei
pandemiebedingter Insolvenzreife beschlossen, diese Aussetzung gilt
jedoch nicht (mehr) uneingeschränkt. Es muss daher genau geprüft
werden, ob ein Insolvenzantrag zu stellen ist und welche Fristen
für die Antragstellung im konkreten Einzelfall gelten. Hieraus kann
ein strafrechtliches Problem werden, denn wer den Insolvenzantrag
trotz Antragspflicht nicht oder verspätet stellt, riskiert unter
Umständen eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung. Dr.
Christian Rosinus gibt in dieser Folge einen Überblick, wann ein
Strafbarkeitsrisiko wegen Insolvenzverschleppung besteht und worauf
Führungskräfte krisengeplagter Unternehmen aktuell achten sollten.
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
Insbesondere diejenigen Unternehmen, denen die Zahlungsunfähigkeit
oder Überschuldung droht, müssen im Blick behalten, ob und
gegebenenfalls wann sie insolvenzrechtlich zur Stellung eines
Insolvenzantrags verpflichtet sind; nicht zuletzt um eigene
Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken zu vermeiden. Zwar hat der
Gesetzgeber als Teil seines Maßnahmenpakets im März 2020 eine
weitreichende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei
pandemiebedingter Insolvenzreife beschlossen, diese Aussetzung gilt
jedoch nicht (mehr) uneingeschränkt. Es muss daher genau geprüft
werden, ob ein Insolvenzantrag zu stellen ist und welche Fristen
für die Antragstellung im konkreten Einzelfall gelten. Hieraus kann
ein strafrechtliches Problem werden, denn wer den Insolvenzantrag
trotz Antragspflicht nicht oder verspätet stellt, riskiert unter
Umständen eine Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung. Dr.
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Führungskräfte krisengeplagter Unternehmen aktuell achten sollten.
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