Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
17 Minuten
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Beschreibung
vor 4 Jahren
Wenn es zu unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben
in der Steuererklärung gekommen ist, kann eine rechtzeitig
abgegebene Berichtigungserklärung oder Selbstanzeige ein probates
Mittel sein, um negative (strafrechtliche) Folgen zu vermeiden.
Seit dem 1. Januar 2015 sind die Anforderungen an die
strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung jedoch weiter
verschärft worden. Hinzu kommt, dass seit Einführung des
automatischen Informationsaustausches, an dem sich bereits über 100
Länder beteiligen, das Entdeckungsrisiko für Steuerhinterziehung
und -verkürzung deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung wird sich
fortsetzen, wenn ab dem 1. Januar 2021 erstmalig auch die Türkei am
automatischen Informationsaustausch teilnimmt. Für betroffene
Steuerpflichtige kann das Stellen einer wirksamen Selbstanzeige zur
Herausforderung werden – auch in finanzieller Hinsicht. Ist die
Selbstanzeige unvollständig oder fehlerhaft, können erhebliche
Haftungsrisiken drohen. Stephan Schwarz und Dr. Christian Rosinus
diskutieren, welche Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige
zu beachten sind und wie Ihnen die strafbefreiende Selbstanzeige
gelingen kann. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Stephan Schwarz,
Rechtsanwalt und Diplom-Finanzwirt, ist Gründungspartner der
Kanzlei Schwarz & Körner Rechtsanwälte. Er berät seit vielen
Jahren Unternehmen und vermögende Privatpersonen in den Bereichen
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsrecht.
https://rosinus-on-air.com/ https://rosinus-partner.com/
in der Steuererklärung gekommen ist, kann eine rechtzeitig
abgegebene Berichtigungserklärung oder Selbstanzeige ein probates
Mittel sein, um negative (strafrechtliche) Folgen zu vermeiden.
Seit dem 1. Januar 2015 sind die Anforderungen an die
strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung jedoch weiter
verschärft worden. Hinzu kommt, dass seit Einführung des
automatischen Informationsaustausches, an dem sich bereits über 100
Länder beteiligen, das Entdeckungsrisiko für Steuerhinterziehung
und -verkürzung deutlich gestiegen ist. Diese Entwicklung wird sich
fortsetzen, wenn ab dem 1. Januar 2021 erstmalig auch die Türkei am
automatischen Informationsaustausch teilnimmt. Für betroffene
Steuerpflichtige kann das Stellen einer wirksamen Selbstanzeige zur
Herausforderung werden – auch in finanzieller Hinsicht. Ist die
Selbstanzeige unvollständig oder fehlerhaft, können erhebliche
Haftungsrisiken drohen. Stephan Schwarz und Dr. Christian Rosinus
diskutieren, welche Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige
zu beachten sind und wie Ihnen die strafbefreiende Selbstanzeige
gelingen kann. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Stephan Schwarz,
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