Die Reform des Geldwäsche-Tatbestands im Strafgesetzbuch

Die Reform des Geldwäsche-Tatbestands im Strafgesetzbuch

8 Minuten

Beschreibung

vor 4 Jahren
Diese Woche werfen wir im Podcast einen Blick auf den Entwurf eines
Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der
Geldwäsche, den das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz am 11. August 2020 veröffentlicht hat. Wenn es
nach dem Gesetzgeber geht, wird künftig ein noch schärferer Wind im
Bereich der Geldwäschedelikte wehen. Im Kern sieht der Entwurf eine
Reform des Straftatbestands der Geldwäsche in § 261 StGB vor, die
das Ministerium selbst als „Paradigmenwechsel im deutschen
Geldwäschestrafrecht“ ankündigt. Konkret soll die Begrenzung auf
den Vortatenkatalog in § 261 StGB abgeschafft werden. Im Ergebnis
heißt das, dass jede Straftat potenzielle Vortat einer Geldwäsche
sein kann. Dr. Christian Rosinus bespricht die anstehende Reform,
was die massive Ausweitung des Tatbestandes für Unternehmen und
Einzelpersonen bedeutet und wie dem gesteigerten
Strafbarkeitsrisiko begegnet werden kann.
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