Der EncroChat-Hack – sind „erhackte“ Beweise verwertbar?

Der EncroChat-Hack – sind „erhackte“ Beweise verwertbar?

20 Minuten

Beschreibung

vor 2 Jahren

In dieser neuen Folge des ITM-Podcasts besprechen die beiden
wissenschaftlichen Mitarbeiter Justin Rennert und Owen Mc Grath
den Hack von Mobiltelefonen des Anbieters EncroChat. Wegen des
Angebotes anonymer und verschlüsselter Nutzung waren die Handys
und Chat-Programme von EncroChat besonders im kriminellen Milieu
in ganz Europa beliebt. Französische Ermittlungsbehörden hatten
die Plattform zur Überführung der Straftäter bereits 2020
gehackt. Nunmehr häufen sich auch in Deutschland die
gerichtlichen Entscheidungen, welche sich auf Beweise aus diesem
Hack stützen. Hierbei stellt sich juristisch insbesondere die
Frage der Verwertbarkeit der Beweise.


Einen aktuellen Infobriefbeitrag finden Sie in der Märzausgabe
DFN-Infobrief Recht.


Das Urteil des BGHs zum Nachlesen: BGH vom 08.02.2022, 6 StR
639/21. Pressemitteilung zu einem weiteren BGH-Beschluss in der
Sache finden Sie hier. 

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