Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)

Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)

21 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren

In einer neuen Ausgabe des ITM-Podcasts („J!Cast“) sprechen die
Wissenschaftlichen Mitarbeiter Justin Rennert und Julian
Große-Ophoff über das jüngst in Kraft getretene
Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG). Das UrhDaG stellt
klar, dass Plattformen im Grundsatz für Urheberrechtsverletzungen
haften – die praktische Bedeutung für jeden Internetnutzer ist
immens. Unsere Wissenschaftlichen Mitarbeiter erklären in der
neuen Podcast-Ausgabe nicht nur die grundlegende
Gesetzessystematik, sondern zeigen auch die gesetzgeberischen
Hintergründe und Unterschiede zur früheren Rechtslage auf. Viel
Spaß beim Hören!


Zum Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz finden Sie im Übrigen ab
November einen von Justin Rennert verfassten DFN-Infobrief-Recht
(der jeweils aktuelle DFN-Infobrief-Recht ist abrufbar unter:
https://www.dfn.de/rechtimdfn/dfn-infobrief-recht/)

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