Arbeitsrecht Kündigung was tun? Kündigung was beachten? Die wichtigsten 3 Aspekte!
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vor 1 Jahr
Kündigung was tun? Kündigung was beachten?
https://www.xn--fachanwalt-arbeitsrecht-dsseldorf-gqd.de/kuendigung/
Kündigung was tun? Kündigung was beachten? Was muss ich wissen, um
die eigene Lage einschätzen zu können? Fragestellung und Situation:
Kündigung was tun? Kündigung was beachten? Fragen Sie Freunde und
Bekannte um Rat? Oder suchen Sie nach Empfehlungen mittels
künstlicher Intelligenz? Der schlimmste Schlag ist der Ratschlag...
wenn er von der falschen Quelle kommt... Darum geht es im ersten
Teil: Der Arbeitsvertrag wird gekündigt: Die 3 wichtigsten Aspekte
in der Situation einer Kündigung! 1. Aspekt / Check: innerhalb
einer Frist 1 Woche nach Zugang der Kündigung: Vollmachtsrüge
aussprechen: § 174 BGB Einseitiges Rechtsgeschäft eines
Bevollmächtigten. Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein
Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam,
wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und
der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich
zurückweist. Beispiel: In einer 2er GBR Arztpraxis unterschreibt
nur einer der Ärtze, es hätten aber beide unterschreiben müssen...
Wird die Kündigung nicht richtig oder nicht rechtzeitig aus diesem
Grund zurückgewiesen, verlieren Sie das Recht diesen formalen
Fehler im Verfahren zu beanstanden. Dies betrifft etwa 20-30 %
aller Kündigungsschutzverfahren 2. Aspekt / Check: innerhalb einer
Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Arbeitsgericht anrufen
und Klage einreichen § 4 KSCHG Anrufung des Arbeitsgerichts Will
ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial
ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so
muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen
Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass
das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Soll
die Kündigung durch das Arbeitsgericht geprüft werden, muss
innerhalb der Frist von 3 Wochen Klage eingereicht werden. 3.
Aspekt: Konsequenzen und Risiko beachten: § 7 KSCHG Wirksamwerden
der Kündigung Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht
rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die
Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer
nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt. Sie verlieren Ihren
Kündigungsschutz - eine Kündigung wird wirksam, obwohl die
Kündigung eigentlich unwirksam wäre... Mit anderen Worten verlieren
Sie Ihren Kündigungsschutz / Ihre Rechtsposition wenn Sie untätig
bleiben oder nicht rechtzeitig handeln. Zusammenfassung: Was tun:
Am besten: sofort und Innerhalb einer Woche nach Zugang einer
Kündigung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen Was tun: Innerhalb
von drei Wochen prüfen lassen ob Kündigungsschutz besteht / Im
zweifel: Klage einreichen Was beachten: Wird die
Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend
gemacht, gilt sie als wirksam. Das bedeutet der Kündigungsschutz
geht verloren!
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Kündigung was tun? Kündigung was beachten? Was muss ich wissen, um
die eigene Lage einschätzen zu können? Fragestellung und Situation:
Kündigung was tun? Kündigung was beachten? Fragen Sie Freunde und
Bekannte um Rat? Oder suchen Sie nach Empfehlungen mittels
künstlicher Intelligenz? Der schlimmste Schlag ist der Ratschlag...
wenn er von der falschen Quelle kommt... Darum geht es im ersten
Teil: Der Arbeitsvertrag wird gekündigt: Die 3 wichtigsten Aspekte
in der Situation einer Kündigung! 1. Aspekt / Check: innerhalb
einer Frist 1 Woche nach Zugang der Kündigung: Vollmachtsrüge
aussprechen: § 174 BGB Einseitiges Rechtsgeschäft eines
Bevollmächtigten. Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein
Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam,
wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und
der andere das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich
zurückweist. Beispiel: In einer 2er GBR Arztpraxis unterschreibt
nur einer der Ärtze, es hätten aber beide unterschreiben müssen...
Wird die Kündigung nicht richtig oder nicht rechtzeitig aus diesem
Grund zurückgewiesen, verlieren Sie das Recht diesen formalen
Fehler im Verfahren zu beanstanden. Dies betrifft etwa 20-30 %
aller Kündigungsschutzverfahren 2. Aspekt / Check: innerhalb einer
Frist von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Arbeitsgericht anrufen
und Klage einreichen § 4 KSCHG Anrufung des Arbeitsgerichts Will
ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial
ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so
muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen
Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass
das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Soll
die Kündigung durch das Arbeitsgericht geprüft werden, muss
innerhalb der Frist von 3 Wochen Klage eingereicht werden. 3.
Aspekt: Konsequenzen und Risiko beachten: § 7 KSCHG Wirksamwerden
der Kündigung Wird die Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht
rechtzeitig geltend gemacht (§ 4 Satz 1, §§ 5 und 6), so gilt die
Kündigung als von Anfang an rechtswirksam; ein vom Arbeitnehmer
nach § 2 erklärter Vorbehalt erlischt. Sie verlieren Ihren
Kündigungsschutz - eine Kündigung wird wirksam, obwohl die
Kündigung eigentlich unwirksam wäre... Mit anderen Worten verlieren
Sie Ihren Kündigungsschutz / Ihre Rechtsposition wenn Sie untätig
bleiben oder nicht rechtzeitig handeln. Zusammenfassung: Was tun:
Am besten: sofort und Innerhalb einer Woche nach Zugang einer
Kündigung anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen Was tun: Innerhalb
von drei Wochen prüfen lassen ob Kündigungsschutz besteht / Im
zweifel: Klage einreichen Was beachten: Wird die
Rechtsunwirksamkeit einer Kündigung nicht rechtzeitig geltend
gemacht, gilt sie als wirksam. Das bedeutet der Kündigungsschutz
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