Bitte beachten - Abmahnrisiko - Kunde nach Bewertungen fragen
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vor 5 Jahren
BITTE BEACHTEN!
Link:
https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/abmahnungen/130421-abmahnrisiko-bitte-um-bewertung?utm_source=Newsletter&utm_medium=Link&utm_campaign=Weekly
Ich zitiere aus dem Artikel:
"Folglich darf der Kunde nur dann per E-Mail um eine Bewertung
gebeten werden, wenn er in den Erhalt von Werbung zugestimmt
hat."
"Auch wenn von einer systematischen Abmahnwelle nicht die Rede
sein kann, sollte Abstand davon genommen werden, Kunden um
Bewertungen zu bitten, die dem Erhalt von Werbung nicht
zugestimmt haben: Im Einzelfall beliefen sich die Abmahngebühren
auf rund 1.000 Euro."
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