Kinderbeteiligung – was ganz anderes? // KiJu-Beteiligung
51 Minuten
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Beschreibung
vor 2 Jahren
Kinder und Jugendliche sollen laut Gesetz „entsprechend ihres
Entwicklungsstandes“ an allen sie betreffenden Entscheidungen der
öffentlichen Jugendhilfe beteiligt werden. Aber was bedeutet das,
„entsprechend ihres Entwicklungsstands“? Gibt es Unterschiede
zwischen Kinder- und Jugendbeteiligung? Gibt es eine
Altersuntergrenze für Kinderbeteiligung? Wie genau können Kinder
ihr Recht wahrnehmen? Welche Rolle spielen Verwaltung, Politik oder
Eltern? Über diese und andere Fragen sprechen wir mit Miriam
Zeleke, Beauftragte für Kinder- und Jugendrechte des Landes Hessen,
und Prof. Benedikt Sturzenhecker von der Universität Hamburg.
Entwicklungsstandes“ an allen sie betreffenden Entscheidungen der
öffentlichen Jugendhilfe beteiligt werden. Aber was bedeutet das,
„entsprechend ihres Entwicklungsstands“? Gibt es Unterschiede
zwischen Kinder- und Jugendbeteiligung? Gibt es eine
Altersuntergrenze für Kinderbeteiligung? Wie genau können Kinder
ihr Recht wahrnehmen? Welche Rolle spielen Verwaltung, Politik oder
Eltern? Über diese und andere Fragen sprechen wir mit Miriam
Zeleke, Beauftragte für Kinder- und Jugendrechte des Landes Hessen,
und Prof. Benedikt Sturzenhecker von der Universität Hamburg.
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