Trans in Haft : Die Situation der transidenten Person Alexia Metge im Kölner Knast

Trans in Haft : Die Situation der transidenten Person Alexia Metge im Kölner Knast

23 Minuten

Beschreibung

vor 3 Jahren
„Der Knast weiß es besser!“ Das deutsche Knastsystem unterscheidet
nur zwischen „Männern“ und „Frauen“, welche nach ihrem ein-
getragenen Geschlecht in die jeweiligen Anstalten gesperrt werden.
Das wird „Trennungsgrundsatz“ genannt. Es ist darin nicht
vorgesehen, dass eine Person sich nicht mit dem im Ausweis
eingetragenen Geschlecht identifizierst. Es ist auch nicht
vorgesehen, dass manche Menschen weder Frau noch Mann sind.
Trans*Menschen finden in den Strafvollzugsgesetzen der Länder keine
Erwähnung. Wer nicht eindeutig einem der beiden zu trennenden
Geschlechter zugeordnet werden kann oder will, trifft im
Strafvollzug auf zahlreiche Probleme. Es ist schwerer als draußen
sich vor Trans*Diskriminierung zu schützen. Das nachfolgende
Beispiel der transidenten Person Alexia Metge, deren
Umwandlungsprozess bei ihrer Inhaftierung noch nicht ganz
abgeschlossen war, verdeutlicht das. Dass Gefängnisse und
Strafjustiz in der Regel Instrumente der Gewalt und Fremdbestimmung
sind, zeigt sich auch in einem solchen „Sonderfall“..

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