Herpes zoster-Impfung – hier geht’s ums Recht

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Herpes zoster: Empfehlungen der STIKO vs. Schutzi…
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Wiesbaden

Beschreibung

vor 1 Jahr
Herpes zoster: Empfehlungen der STIKO vs. Schutzimpfungsrichtlinie
Die STIKO ist eine Bundesbehörde, die wissenschaftlich fundierte
Aussagen liefert, aus kompetenzrechtlichen Gründen aber nur eine
Empfehlung abgeben kann. Gleichzeitig sieht das Sozialgesetzbuch V
vor, dass der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der
Schutzimpfungsrichtlinie festlegt, welche Impfungen zu Lasten der
Gesetzlichen Krankenversicherungen durchgeführt werden sollen. Das
bedeutet: Mit Übernahme der STIKO-Empfehlungen in die
Schutzimpfungsrichtlinie sind diese verbindlich und Ärztinnen und
Ärzte müssen darauf hinwirken, dass ihre Patienten den Impfschutz
entsprechend der STIKO-Empfehlungen erhalten. Lehnt ein Patient
eine Impfung ab, sollte dies in jedem Fall dokumentiert werden.

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