Beschreibung

vor 1 Jahr

Die in unserem letzten Podcast behandelte „Hate Speech“ ist nicht
das einzige strafbare Verhalten, das einem im Netz begegnen kann.
Auch das so genannte „Cybergrooming“ besorgt viele Bürgerinnen
und Bürger – insbesondere Eltern und andere für Kinder
verantwortliche Personen. Was sich hinter dem Begriff verbirgt,
welche Möglichkeiten man als betroffene Person hat und welche
Präventionsmaßnahmen es gibt, verrät uns Staatsanwältin Tina
Langer von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime
Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW).

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