Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
7 Minuten
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Beschreibung
vor 3 Jahren
Aufgrund der pandemiebedingten wirtschaftlichen Belastungen von
Unternehmen wurde die Insolvenzantragspflicht teilweise
ausgesetzt.
Während UnternehmensleiterInnen üblicherweise bei
Zahlungsunfähigkeit, drohender Zahlungsunfähigkeit oder
Überschuldung immer verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu
stellen, kann diese Pflicht aktuell ausgesetzt sein – allerdings
nur für einen gewissen Zeitraum und unter bestimmten
Voraussetzungen.
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